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Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen ab Juni 2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
24.07.14, 19:52
Aktualisiert
24.07.14, 19:52
Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen ab Juni 2014)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 24.07.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 1. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 01.07.2014 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 11. Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen ab Juni 2014 Vorlagennummer: 112/2014 Somit wird beschlossen: Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis zum 31.12.2014 monatlich einen Grundbetrag von 300,00 Euro und einen Erhöhungsbetrag für jedes Fraktionsmitglied von 134,50 Euro. Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis zum 31.12.2014 monatlich einen Grundbetrag von 150,00 Euro und einen Erhöhungsbetrag von 134,50 Euro. Die Auszahlung erfolgt im Monat Juli 2014. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen/fraktionslose Ratsmitglieder bis zum 15.02. für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. 19 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen