Daten
Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
24.07.14, 19:52
Aktualisiert
24.07.14, 19:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 24.07.2014
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 1. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 01.07.2014 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
13.
KiBizrevision
Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und für Kitas mit
zusätzlichem Sprachförderbedarf
Vorlagennummer: 93/2014
Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung wird beschlossen:
A)
Die nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen in Wesseling mit einem hohen
Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses
erhalten als plusKita-Einrichtung ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 für die Dauer von
fünf Jahren aus Mitteln des Landes einen jährlichen Sonderzuschuss i.S. des § 21 a des
Gesetzesentwurfes des Landeskabinetts zum Kinderbildungsgesetz in Höhe von je
25.000 € .
1.
2.
3.
4.
5.
Städt. Kindertagesstätte „Sternschnuppe“, Lahnstraße;
Städt. Kindertagesstätte „Westring“, Westring;
Ev. Kindertagesstätte „Arche Noah“, Kastanienweg 52;
Awo- Kindertagesstätte „Farbkleckse“, Fuchsweg 6,
Kath. Kindertagesstätte „St. Germanus“, Am neuen Garten 14a.
B)
Kindertageseinrichtungen, in denen besonders viele Kinder mit besonderem
Sprachförderbedarf betreut werden, erhalten Mittel des Landes für zusätzliche
Sprachförderung (§§ 21b und 16b KiBizE) von mindestens 5000 € (= 1 Förderpaket) für
einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Kindergartenjahr 2014/2015. Je nach Anzahl der
Kinder mit Sprachförderbedarf erhalten die betreffenden Einrichtungen entweder 1 oder
2 Förderpakete. Gefördert werden folgende Kindertageseinrichtungen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Städt. Kindertagesstätte Westring
= 2 Förderpakete
Städt. Kindertagesstätte Jahnstraße
= 2 Förderpakete
Städt. Kindertagesstätte Lahnstraße
= 2 Förderpakete
Awo Kindertagesstätte Fuchsweg
= 2 Förderpakete
Awo Kindertagesstätte Bachstraße
= 2 Förderpakete
Ev. Kindertagesstätte Kastanienweg = 2 Förderpakete
Ev. Kindertagesstätte Kronenweg
= 1 Förderpaket
Städt. Kindertagesstätte Im Bl. Garn
= 1 Förderpaket
Städt. Kindertagesstätte Taunusstraße = 1 Förderpaket
Die vorstehenden Beschlüsse stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der
Wirksamkeit der Revision des Kinderbildungsgesetzes ab dem 01.08.2014 sowie der
Bereitstellung der entsprechenden Mittel durch das Land.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 01.07.2014
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