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Beschlusstext (KiBizrevision Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
24.07.14, 19:52
Aktualisiert
24.07.14, 19:52
Beschlusstext (KiBizrevision
Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und  für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf) Beschlusstext (KiBizrevision
Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und  für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 24.07.2014 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 1. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 01.07.2014 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 13. KiBizrevision Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf Vorlagennummer: 93/2014 Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung wird beschlossen: A) Die nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen in Wesseling mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses erhalten als plusKita-Einrichtung ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 für die Dauer von fünf Jahren aus Mitteln des Landes einen jährlichen Sonderzuschuss i.S. des § 21 a des Gesetzesentwurfes des Landeskabinetts zum Kinderbildungsgesetz in Höhe von je 25.000 € . 1. 2. 3. 4. 5. Städt. Kindertagesstätte „Sternschnuppe“, Lahnstraße; Städt. Kindertagesstätte „Westring“, Westring; Ev. Kindertagesstätte „Arche Noah“, Kastanienweg 52; Awo- Kindertagesstätte „Farbkleckse“, Fuchsweg 6, Kath. Kindertagesstätte „St. Germanus“, Am neuen Garten 14a. B) Kindertageseinrichtungen, in denen besonders viele Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf betreut werden, erhalten Mittel des Landes für zusätzliche Sprachförderung (§§ 21b und 16b KiBizE) von mindestens 5000 € (= 1 Förderpaket) für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Kindergartenjahr 2014/2015. Je nach Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf erhalten die betreffenden Einrichtungen entweder 1 oder 2 Förderpakete. Gefördert werden folgende Kindertageseinrichtungen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Städt. Kindertagesstätte Westring = 2 Förderpakete Städt. Kindertagesstätte Jahnstraße = 2 Förderpakete Städt. Kindertagesstätte Lahnstraße = 2 Förderpakete Awo Kindertagesstätte Fuchsweg = 2 Förderpakete Awo Kindertagesstätte Bachstraße = 2 Förderpakete Ev. Kindertagesstätte Kastanienweg = 2 Förderpakete Ev. Kindertagesstätte Kronenweg = 1 Förderpaket Städt. Kindertagesstätte Im Bl. Garn = 1 Förderpaket Städt. Kindertagesstätte Taunusstraße = 1 Förderpaket Die vorstehenden Beschlüsse stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Wirksamkeit der Revision des Kinderbildungsgesetzes ab dem 01.08.2014 sowie der Bereitstellung der entsprechenden Mittel durch das Land. Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 01.07.2014 Seite 2