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Beschlusstext (Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Wesseling hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
8,7 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
29.04.16, 17:06
Aktualisiert
29.04.16, 17:06
Beschlusstext (Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Wesseling 
hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 29.04.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 08.03.2016 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 14. Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Wesseling hier: Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch Vorlagennummer: 240/2015 Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt der Rat der Stadt Wesseling das vorliegende Vergnügungsstättenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch. Einstimmig, 0 Enthaltungen