Daten
Kommune
Wesseling
Größe
91 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
29.04.16, 17:06
Aktualisiert
29.04.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 29.04.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 08.03.2016 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
11.
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Vorlagennummer: 22/2016
Gegen den Text der Verordnung ergibt sich kein Widerspruch. Über die einzelnen
verkaufsoffenen Sonntage wird wie folgt abgestimmt:
22.05.2016: Kirmes „Wesselinger Mai“, Autofrühling
29 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
03.07.2016: Wesselinger Stadtfest
34 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
27.11.2016: Wesselinger Weihnachtsmarkt
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Somit wird folgende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
beschlossen:
Nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) wird
von der Stadt Wesseling als örtliche Ordnungsbehörde, gemäß Beschluss des Rates
der Stadt Wesseling vom 08.03.2016, für das Gebiet der Stadt Wesseling folgende
ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§1
Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr
geöffnet sein:
22.05.2016
03.07.2016
27.11.2016
Kirmes „Wesselinger Mai“, Autofrühling
Wesselinger Stadtfest
Wesselinger Weihnachtsmarkt
§2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen außerhalb der
in § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält.
Nach § 13 Abs. 2 LÖG NRW kann die Ordnungswidrigkeit in den Fällen des § 13 Abs. 1
Nr. 1 oder 3 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis fünftausend Euro und in den Fällen des
§ 13 Abs. 1 Nr. 2 LÖG NRW bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden.
§3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Amtsblatt der Stadt Wesseling
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass der Stadt Wesseling vom 24.02.2015 außer Kraft.
Gegen den Text der Verordnung ergibt sich kein Widerspruch. Über die einzelnen verkaufsoffenen Sonntage
wird wie folgt abgestimmt:22.05.2016: Kirmes „Wesselinger Mai“, Autofrühling29 Ja-Stimmen, 8 NeinStimmen, 0 Enthaltungen03.07.2016: Wesselinger Stadtf
Beschluss der Sitzung des Rates vom 08.03.2016
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