Daten
Kommune
                    Wesseling
                Größe
                        69 kB
                    Datum
                        08.03.2016
                    Erstellt
                        29.04.16, 17:06
                    Aktualisiert
                        29.04.16, 17:06
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                Stadt Wesseling
Wesseling, den 29.04.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 08.03.2016 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
16.
Widmung eines Gemeinschaftsgrundstückes (Eigentümerstraße) in Wesseling als
Straße für den öffentlichen Verkehr
Vorlagennummer: 3/2016
Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat,
die auf dem Lageplan dargestellte Planstraße A, Gemarkung Keldenich, Flur 11,
Flurstück 794, zur Erschließung der Häuser 3–6,
als sonstige öffentliche Straße (Eigentümerstraße) gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - in der zurzeit geltenden Fassung (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
            
         
                    