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Beschlusstext (Widmung eines Gemeinschaftsgrundstückes (Eigentümerstraße) in Wesseling als Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
69 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
29.04.16, 17:06
Aktualisiert
29.04.16, 17:06
Beschlusstext (Widmung eines Gemeinschaftsgrundstückes (Eigentümerstraße) in Wesseling als Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 29.04.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 08.03.2016 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 16. Widmung eines Gemeinschaftsgrundstückes (Eigentümerstraße) in Wesseling als Straße für den öffentlichen Verkehr Vorlagennummer: 3/2016 Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat, die auf dem Lageplan dargestellte Planstraße A, Gemarkung Keldenich, Flur 11, Flurstück 794, zur Erschließung der Häuser 3–6, als sonstige öffentliche Straße (Eigentümerstraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - in der zurzeit geltenden Fassung (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Einstimmig, 0 Enthaltungen