Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
22.07.16, 21:17
Aktualisiert
22.07.16, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 10. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020)
am 06.07.2016:
6.
Mitteilungen der Verwaltung
6.2 Umlegung der Haltestellen im Zuge der Baumaßnahme
„B 66 n Bielefeld/Hillegossen – Leopoldshöhe/Asemissen“
hier: Vorstellung des Haltestellenkonzeptes
Herr Offel stellt das Haltestellenkonzept vor. Er erläutert, dass das Gewerbegebiet derzeit nur 2 x
täglich und künftig voraussichtlich im Viertel-Stunden-Takt angefahren wird. Die Planungen seien von
MoBiel erstellt worden.
Die Kosten die zur Wiederherstellung von Bushaltestellen auftreten, werden von Straßen NRW
übernommen. Alle Kosten die zu einer Verbesserung der Haltestellen, z.Bsp. barrierefreien Ausbau
führen, gehen zu Lasten der Gemeinde Leopoldshöhe. Ferner werden die Fördermöglichkeiten erläutert
(siehe auch Seite 5 des Haltestellenkonzeptes).
Es folgt eine rege Diskussion, inwieweit die Haltestellen am Scherenkrug und an der Alleestraße
tatsächlich benötigt werden würden. Sodann wird zunächst vorgeschlagen, MoBiel im ÖPNVArbeitskreis eine Begründung vorstellen zu lassen. Dieses wird jedoch so dann in der Form geändert,
dass dem Protokoll eine Begründung der Haltestellenpunkte beigefügt werden soll.
Protokollnotiz
Begründung der Notwendigkeit der Neuanlage von Haltestellen im Bereich Asemissen nach Ausbau
der B66n durch MoBiel:
• In der Skizze „Isochronen Hst Asemissen“ erkennen Sie die dann nicht optimal versorgten Bereiche
nördlich der Detmolder Str. zwischen Alleestr. und Grester Str. bezogen auf einen Radius von 300 m
Luftlinie um die Haltestellen. Die nicht in Frage stehende Haltestelle Oerlinghausen Bahnhof deckt
das Siedlungsgebiet nicht vollständig ab.
• Die beiden Liniennetzpläne verdeutlichen die entstehenden sehr großen Haltestellenabstände, wenn
die
angedachten
Hst
„Scherenkrug“
und
„Alleestr.“
nicht
realisiert
würden.
Deutlich wird, dass der Haltestellenabstand bei Anlage der beiden neuen Haltestellen mit 300 bis
400 m dem Durchschnitt der umgebenden Bereiche entspricht.
• Insbesondere im Falle der Hst Scherenkrug würde sich die Erschließung gegenüber heute
verschlechtern, da eine bereits bestehende Haltestelle entfällt.
• Im Falle der Haltestelle Alleestraße handelt es sich um eine Angebotsplanung, die einen bisher nicht
durch den ÖPNV erschlossenen Bereich neu erschließt. Die Erschließungswirkung dieser
Haltestelle kann durch eine Fußwegeverbindung in Richtung Hansastraße/Möbel Roller optimiert
werden.
In diesem Sinne bittet MoBiel darum, die von Mobiel gewünschten Haltestellen auch anzulegen.
Die Plandarstellungen , die veranschaulichen, welche Folgen eine Auflassung der heute vorhandenen
Hst. „Scherenkrug“ bzw. die Nichtanlage der neuen Hst. „Alleestr.“ hätte, sind im
Ratsinformationssystem zu diesem Tagesordnungspunkt hinterlegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sollte auf jeden Fall ein Ersatz für die Haltestelle „Scherenkrug“ vorgesehen
werden, da es eine entsprechende Nachfrage gibt. Für eine zusätzliche Haltestelle „Alleestraße“ wird
derzeit keine Notwendigkeit gesehen. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt ein Bedarf ergeben, was
eher unwahrscheinlich ist, könnte mit einfachen Mitteln eine Haltestelle dort eingerichtet werden.
Die fußläufigen Entfernungen zwischen den Haltestellen liegen bei:
Gewerbestraße – Alleestraße 520 bis 620 m
Alleestraße – Bahnhofstraße 500 m
Bahnhofstraße – Scherenkrug 350 m
Die Entfernung zum jeweils letztmöglichen Wohnhaus bei Wegfall der Haltestelle Alleestraße liegt bei
ca. 600 m.
Die Entfernung zum jeweils letztmöglichen Wohnhaus an der Grester Straße -bei Wegfall der
Haltestelle Scherenkrug- liegt bei ca. 650 m.
Der Eggeweg und das Gut Niederbarkhausen fanden hier keine Berücksichtigung.