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Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsordnung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
29.04.16, 17:06
Aktualisiert
29.04.16, 17:06
Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsordnung) Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsordnung)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 29.04.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 08.03.2016 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. Änderung der Zuständigkeitsordnung Vorlagennummer: 118/2014 2. Ergänzung Folgende Änderung der Zuständigkeitsordnung wird beschlossen: Artikel 1 In der Präambel der Zuständigkeitsordnung werden die bisher dort wiedergegebenen Daten über Beschlüsse zur Zuständigkeitsordnung gestrichen und durch das alleinige Datum der heutigen Ratssitzung ersetzt. Artikel 2 § 2 - Hauptausschuss - wird wie folgt geändert: In Absatz 2 wird das Wort „Werksausschuss“ durch das Wort „Betriebsausschuss“ ersetzt. Artikel 3 In § 6 wird der bestehende Text durch das Wort „aufgehoben“ ersetzt. Artikel 4 § 7 - Bau- und Vergabeausschuss - wird wie folgt geändert: In Absatz 1 werden die Worte „gärtnerischer Anlagen der Stadt“ ersetzt durch die Worte „städtischer Grün-, Frei- und Verkehrsflächen“. Als neuer Absatz 3 wird angefügt: „Der Ausschuss entscheidet über die Vergabe von Dienstleistungen nach VOL und VOF nach Maßgabe der vom Rat beschlossenen Ordnung über die Vergabe von Lieferungen, Leistungen und Bauleistungen für die Stadt Wesseling - Vergabeordnung.“ Artikel 5 § 8 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz - wird wie folgt geändert: In Absatz 2 werden die Buchstaben a), b), c) und e) ersatzlos gestrichen. Der Text des bisherigen Buchstaben d) wird unmittelbar hinter die Worte „Der Ausschuss entscheidet über“ angefügt. Der Buchstabe d) wird gestrichen. Der Absatz 5 erhält die Fassung: „Der Ausschuss ist zuständig für die Planung städtischer Bau- und Infrastrukturmaßnahmen, soweit das Stadtbild in erheblicher Weise berührt wird. Artikel 6 § 12 - Zuständigkeiten des Bürgermeisters - wird wie folgt geändert: In Absatz 2 werden die Ziffern 17 und 18 ersatzlos gestrichen; die nachfolgenden Ziffern rücken in der Nummerierung auf. Artikel 7 § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Der Ausschuss entscheidet über die im Haushaltsplan für schulische Zwecke eingesetzten Mittel, zu deren Einsatz die Stadt nicht verpflichtet ist.“ § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Der Ausschuss entscheidet über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die Bildung eines Teilstandortes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderung der Schulform und der Schulart zu behandeln. Der Beschluss des Schulträgers bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde.“ In § 4 wird als neuer Absatz 4 eingefügt: „Ferner entscheidet der Ausschuss über die Zustimmung zu einem/einer gewählten Bewerber/in durch die Schulkonferenz für die Leitung einer Schule. Der Schulträger kann die Zustimmung nur binnen acht Wochen mit einer Zweidrittelmehrheit des Schulausschusses verweigern.“ Artikel 8 § 12 - Zuständigkeiten des Bürgermeisters - wird in der bisherigen Ziffer 19 wie folgt geändert: Die Worte „die gemäß § 4 dem Ausschuss für Schule, Kultur und Partnerschaften“ werden ersetzt durch die Worte „die gemäß § 5 dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss“. Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 08.03.2016 Seite 2