Daten
Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
29.04.16, 17:06
Aktualisiert
29.04.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 29.04.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 08.03.2016 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
10.
Änderung der Zuständigkeitsordnung
Vorlagennummer: 118/2014 2. Ergänzung
Folgende Änderung der Zuständigkeitsordnung wird beschlossen:
Artikel 1
In der Präambel der Zuständigkeitsordnung werden die bisher dort wiedergegebenen
Daten über Beschlüsse zur Zuständigkeitsordnung gestrichen und durch das alleinige
Datum der heutigen Ratssitzung ersetzt.
Artikel 2
§ 2 - Hauptausschuss - wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 wird das Wort „Werksausschuss“ durch das Wort „Betriebsausschuss“
ersetzt.
Artikel 3
In § 6 wird der bestehende Text durch das Wort „aufgehoben“ ersetzt.
Artikel 4
§ 7 - Bau- und Vergabeausschuss - wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden die Worte „gärtnerischer Anlagen der Stadt“ ersetzt durch die Worte
„städtischer Grün-, Frei- und Verkehrsflächen“.
Als neuer Absatz 3 wird angefügt: „Der Ausschuss entscheidet über die Vergabe von
Dienstleistungen nach VOL und VOF nach Maßgabe der vom Rat beschlossenen
Ordnung über die Vergabe von Lieferungen, Leistungen und Bauleistungen für die Stadt
Wesseling - Vergabeordnung.“
Artikel 5
§ 8 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz - wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 werden die Buchstaben a), b), c) und e) ersatzlos gestrichen. Der Text des
bisherigen Buchstaben d) wird unmittelbar hinter die Worte „Der Ausschuss entscheidet
über“ angefügt. Der Buchstabe d) wird gestrichen.
Der Absatz 5 erhält die Fassung: „Der Ausschuss ist zuständig für die Planung
städtischer Bau- und Infrastrukturmaßnahmen, soweit das Stadtbild in erheblicher
Weise berührt wird.
Artikel 6
§ 12 - Zuständigkeiten des Bürgermeisters - wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 werden die Ziffern 17 und 18 ersatzlos gestrichen; die nachfolgenden Ziffern
rücken in der Nummerierung auf.
Artikel 7
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Der Ausschuss entscheidet über die im Haushaltsplan für
schulische Zwecke eingesetzten Mittel, zu deren Einsatz die Stadt nicht verpflichtet ist.“
§ 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Der Ausschuss entscheidet über die Errichtung, die
Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, nach Maßgabe
der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung
von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen, die Einführung und
Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die Bildung eines Teilstandortes, der Wechsel des
Schulträgers, die Änderung der Schulform und der Schulart zu behandeln. Der Beschluss des
Schulträgers bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde.“
In § 4 wird als neuer Absatz 4 eingefügt: „Ferner entscheidet der Ausschuss über die Zustimmung
zu einem/einer gewählten Bewerber/in durch die Schulkonferenz für die Leitung einer Schule. Der
Schulträger kann die Zustimmung nur binnen acht Wochen mit einer Zweidrittelmehrheit des
Schulausschusses verweigern.“
Artikel 8
§ 12 - Zuständigkeiten des Bürgermeisters - wird in der bisherigen Ziffer 19 wie folgt geändert:
Die Worte „die gemäß § 4 dem Ausschuss für Schule, Kultur und Partnerschaften“ werden ersetzt
durch die Worte „die gemäß § 5 dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss“.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 08.03.2016
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