Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
29.04.16, 17:06
Aktualisiert
29.04.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 29.04.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 08.03.2016 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
15.
Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung "Bonner Straße"
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 238/2015
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen
zur
Information/Beteiligung gem. § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und zur öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(Beschlussvorlage Nr. 238/2015, „Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen“ Liste 2.2
„Auswertung“)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/53 B, 1. Änderung „Bonner Straße“ mit
textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB i.d.F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 [BGBl. I S. 2414] in der zur Zeit geltenden Fassung) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 [GV NRW S. 666] in der zur Zeit geltenden Fassung) vom
Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur
Kenntnis genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen