Daten
Kommune
Wesseling
Größe
94 kB
Datum
24.02.2016
Erstellt
18.03.16, 17:06
Aktualisiert
18.03.16, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 18.03.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom Mittwoch, den 24.02.2016 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2016
Vorlagennummer: 28/2016
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und –richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen
und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2016:
a.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
b.) Mitarbeiterschulungen (mehrtägig):
c.) Bildungsmaßnahmen
d.) Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
e.) Fahrten in die Partnerstädte:
5,00 € p.P. pro Tag
3,00 € p.P. pro Tag
2,50 € p.P. pro Tag
2,50 € p.P. pro Tag
4,00 € p.P. pro Tag
f.) Sonderzuschüsse:
7,00 € p.P. pro Tag
Allgemeine Förderrichtlinien 2016
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und
Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26
Jahre
Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der
Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen
haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem
erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet
sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des
entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 14.500,00 € aus den Erträgen
der Jugendstiftung entnommen. Auf dem entsprechenden Produktsachkonto stehen im Jahr 2016
insgesamt 23.900,00 € zur Verfügung.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24.02.2016
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