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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Anlage „Am Krähenholz“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,2 kB
Datum
15.05.2014
Erstellt
23.05.14, 21:16
Aktualisiert
23.05.14, 21:16
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Anlage „Am Krähenholz“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 29. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 15.05.2014: 10. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Anlage „Am Krähenholz“ Beschluss: Der Rat fasst folgenden Beschluss: Die Verkehrsanlage „Am Krähenholz“ – Flurstücke 190, 1632, 1767, 1813, Flur 2, Gemarkung Asemissen – erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Sie wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -