Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
02.12.10, 11:19
Aktualisiert
02.12.10, 11:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 30.11.2010
Beschluss
aus der Niederschrift über die 4. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 25.11.2010.
öffentlicher Teil
Top
5.
Überprüfung
der
Gebührenbedarfsberechnung
beim 156/2010
Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
1. die Gebührenkalkulation zu beschließen,
2. den Bereich „Bestattungswesen“ auf folgende drei Kostenträger
a) „Bereitstellung Friedhof“,
b) „Durchführung von Bestattungen“,
c) „Grabentfernungen“.
aufzuteilen;
Die kalkulierten Kosten betragen:
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
Benutzung Leichenhalle
0,00 €
300,00 €
1.060,00 €
1.110,00 €
2.210,00 €
300,00 €
1.110,00 €
170,00 €
Friedhof Gey alt
250,00 €
Friedhof Gey alt
Friedhof Gey alt
920,00 €
1.840,00 €
Friedhof Gey alt
740,00 €
Durchführung der Bestattung
A) Erdbestattung
a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
B) Urnenbestattung
515,00 € je Fall
85,00 € je Fall
350,00 € je Fall
a) Grabaushub Bauhof
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
260,00 € je Fall
85,00 € je Fall
260,00 € je Fall
Entfernen einer Doppelgrabstätte
Entfernen einer Einzelgrabstätte
394,00 €
197,00 €
3. sowie die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde
Hürtgenwald zu beschließen.
9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.11.2010
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