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Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
51 kB
Erstellt
02.12.10, 11:19
Aktualisiert
02.12.10, 11:19
Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 30.11.2010 Beschluss aus der Niederschrift über die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 25.11.2010. öffentlicher Teil Top 5. Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim 156/2010 Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat: 1. die Gebührenkalkulation zu beschließen, 2. den Bereich „Bestattungswesen“ auf folgende drei Kostenträger a) „Bereitstellung Friedhof“, b) „Durchführung von Bestattungen“, c) „Grabentfernungen“. aufzuteilen; Die kalkulierten Kosten betragen: Kindergrab Reihengrab Rasen-Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab Benutzung Leichenhalle 0,00 € 300,00 € 1.060,00 € 1.110,00 € 2.210,00 € 300,00 € 1.110,00 € 170,00 € Friedhof Gey alt 250,00 € Friedhof Gey alt Friedhof Gey alt 920,00 € 1.840,00 € Friedhof Gey alt 740,00 € Durchführung der Bestattung A) Erdbestattung a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof B) Urnenbestattung 515,00 € je Fall 85,00 € je Fall 350,00 € je Fall a) Grabaushub Bauhof b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 260,00 € je Fall 85,00 € je Fall 260,00 € je Fall Entfernen einer Doppelgrabstätte Entfernen einer Einzelgrabstätte 394,00 € 197,00 € 3. sowie die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald zu beschließen. 9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.11.2010 Seite 2