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Beschlusstext (Abwasserbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung 2011 b) Erlaß der Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
40 kB
Erstellt
02.12.10, 11:19
Aktualisiert
02.12.10, 11:19
Beschlusstext (Abwasserbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung 2011
b) Erlaß der Gebührensatzung)

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 30.11.2010 Beschluss aus der Niederschrift über die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 25.11.2010. öffentlicher Teil Top 7. Abwasserbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasser-beseitigung 2011 b) Erlaß der Gebührensatzung 158/2010 Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat: 1) die Gebührenbedarfsberechnung, 2) die erforderliche Gebührenanpassung mit folgender Festsetzung: a. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 85,20 € b. Die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,55 € c. Die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Niederschlagswasser 72,00 € d. Die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 0,77 € e. Die Zwischenzählergebühr je Zähler für den Eichzeitraum von 6 Jahren beträgt ab 2011 25,50 €, sowie 3) die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald, zu beschließen. Einstimmung, 0 Enthaltungen