Daten
Kommune
Hürtgenwald
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42 kB
Erstellt
02.12.10, 11:19
Aktualisiert
02.12.10, 11:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 30.11.2010
aus der Niederschrift über die 4. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 25.11.2010.
öffentlicher Teil
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6.
Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die
Biotonne für das Haushaltsjahr 2011
b) Erlaß der Gebührensatzung
157/2010
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die
1. Kalkulationen für
a) die Restmüllgefäße,
b) die Biotonne,
2. die Gebührensätze für ein Restmüllgefäß 60 l 135,00 €, für ein Restmüllgefäß 120 l
233,64 €, für ein Restmüllgefäß 240 l 430,80 €, für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei 14-tägiger
Leerung 1.843,80 € und für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei monatlicher Leerung 860,28 €. Der
Gebührensatz für eine Biomülltonne 120 l beträgt 94,44 € und für eine Biomülltonne 240 l
161,40 €, sowie
3. die Gebührensatzung bei der Abfallbeseitigung,
zu beschließen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen