Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011 b) Erlaß der Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
42 kB
Erstellt
02.12.10, 11:19
Aktualisiert
02.12.10, 11:19
Beschlusstext (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011 
b) Erlaß der Gebührensatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 42 kB

Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 30.11.2010 aus der Niederschrift über die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 25.11.2010. öffentlicher Teil Top 6. Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2011 b) Erlaß der Gebührensatzung 157/2010 Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die 1. Kalkulationen für a) die Restmüllgefäße, b) die Biotonne, 2. die Gebührensätze für ein Restmüllgefäß 60 l 135,00 €, für ein Restmüllgefäß 120 l 233,64 €, für ein Restmüllgefäß 240 l 430,80 €, für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei 14-tägiger Leerung 1.843,80 € und für ein Restmüllgefäß 1.100 l bei monatlicher Leerung 860,28 €. Der Gebührensatz für eine Biomülltonne 120 l beträgt 94,44 € und für eine Biomülltonne 240 l 161,40 €, sowie 3. die Gebührensatzung bei der Abfallbeseitigung, zu beschließen. Einstimmig, 0 Enthaltungen