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Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
53 kB
Erstellt
28.01.10, 10:35
Aktualisiert
28.01.10, 10:35
Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

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Hürtgenwald, den 13.01.2010 Beschluss aus der Niederschrift über die 2. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 17.12.2009. Top 14. Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald 142/2009 Beschluss: Der Rat stellt die Richtigkeit der Gebührenkalkulation fest. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt: 1. „Bereitstellung Friedhof“, 2. „Durchführung von Bestattungen“, 3. „Grabentfernungen“. Die Gebühren werden wie folgt beschlossen: Kindergrab Reihengrab Rasen-Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab Benutzung Leichenhalle 0,00 € 288,00 € 1.011,00 € 1.011,00 € 2.097,00 € 288,00 € 1.011,00 € 170,00 € Durchführung der Bestattung A) Erdbestattung: a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 515,00 € je Fall 85,00 € je Fall 350,00 € je Fall B) Urnenbestattung a) Grabaushub Bauhof b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 260,00 € je Fall 85,00 € je Fall Entfernung einer Doppelgrabstätte Entfernung einer Einzelgrabstätte 394,00 € 197,00 € 260,00 € je Fall Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 17.12.2009 Seite 2