Daten
Kommune
Hürtgenwald
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53 kB
Erstellt
28.01.10, 10:35
Aktualisiert
28.01.10, 10:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 13.01.2010
Beschluss
aus der Niederschrift über die 2. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 17.12.2009.
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14.
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim
Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald
142/2009
Beschluss:
Der Rat stellt die Richtigkeit der Gebührenkalkulation fest.
Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt:
1. „Bereitstellung Friedhof“,
2. „Durchführung von Bestattungen“,
3. „Grabentfernungen“.
Die Gebühren werden wie folgt beschlossen:
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
Benutzung Leichenhalle
0,00 €
288,00 €
1.011,00 €
1.011,00 €
2.097,00 €
288,00 €
1.011,00 €
170,00 €
Durchführung der Bestattung
A) Erdbestattung:
a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den
Bauhof
515,00 € je Fall
85,00 € je Fall
350,00 € je Fall
B) Urnenbestattung
a) Grabaushub Bauhof
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den
Bauhof
260,00 € je Fall
85,00 € je Fall
Entfernung einer Doppelgrabstätte
Entfernung einer Einzelgrabstätte
394,00 €
197,00 €
260,00 € je Fall
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 17.12.2009
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