Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
28.07.16, 13:01
Aktualisiert
28.07.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 28.07.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Donnerstag, den 30.06.2016 um 17:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
Bebauungsplan Nr. 2/93.2 „Wohngebiet Eichholz - 2. Bauabschnitt"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 113/2016
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
(Beschlussvorlage 19/2016- Liste A/B, Abwägungsvorschläge)
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(Beschlussvorlage 113/2016- Liste A/B, Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in
den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/93.2 „Wohngebiet Eichholz – 2.
Bauabschnitt" mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10
BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in der zur
Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496) in der zur
Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung (einschließlich
Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB) und die zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB)
werden zur Kenntnis genommen.
Einstimmig