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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2/93.2 „Wohngebiet Eichholz - 2. Bauabschnitt" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
28.07.16, 13:01
Aktualisiert
28.07.16, 13:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2/93.2 „Wohngebiet Eichholz - 2. Bauabschnitt"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 28.07.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Donnerstag, den 30.06.2016 um 17:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Bebauungsplan Nr. 2/93.2 „Wohngebiet Eichholz - 2. Bauabschnitt" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Vorlagennummer: 113/2016 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 19/2016- Liste A/B, Abwägungsvorschläge) - öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 113/2016- Liste A/B, Abwägungsvorschläge) entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/93.2 „Wohngebiet Eichholz – 2. Bauabschnitt" mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung (einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB) und die zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) werden zur Kenntnis genommen. Einstimmig