Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
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Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 22.08.2007
Beschluss
aus der Niederschrift über die 2. 1. Sitzung
des Ausschusses für Jugend, Kultur und
Vereine der Gemeinde Hürtgenwald vom
23.01.2007.
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4.
Festlegung der Bewirtschaftungskostenzuschüsse für Vereinsheime
pp.
4/2007
Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Hürtgenwald, die Bewirtschaftungskostenzuschüsse für das Jahr 2007 wie folgt
festzusetzen:
Die bisherige Zuschussregelung wird zunächst beibehalten. Die Höhe des
Zuschussbetrages wird auf 24.100,00 € festgesetzt. Die einzelne Verteilung ergibt sich wie
folgt:
Objekt
Nutzer
Schützenheim Hürtgen
Bürgerhaus Brandenberg
Sport- und Schützenheim Straß
Schützenheim Vossenack
St. Kreuz Schützenbruderschaft
Betreibergesellschaft Bürgerhaus Brandenberg
SC Alemannia Straß
St. Josef Schützenbruderschaft Vossenack
Pfadfinderschaft St. Georg
- Stamm Vossenack Vereins- und Dorfgemeinschaft Vossenack
Dorfgemeinschaftshaus
(Saal) Vossenack
Clubheim
BSV
Gey
inkl.
Gerätehaus und Sportplatz Gey
Dorfgemeinschaftshaus
Großhau
Sportheim Bergstein
Tennisheim Gey
Sportheim Hürtgen
Sportund
Tennisheim
Vossenack
Schützenräume
(Sparkasse)
Forum „Berinsteyn“
Betrag
900,00 €
1.200,00 €
3.100,00 €
gesamt 2.500,00 €
1.000,00 €
BSV Gey
1.500,00 €
St. Hubertus Schützenbruderschaft Großhau
2.000,00 €
SG Germania Burgwart
Tennisclub Gey
FC Grenzwacht Hürtgen
FC Germania Vossenack
Tennisclub Vossenack
2.900,00 €
1.700,00 €
2.100,00 €
Gey St. Hubertus Schützenbruderschaft Gey
Karnevalsgesellschaft „Löstige vom Bierkeller“
Musikverein „Rheinklänge“ Gey
gesamt 2.500,00 €
700,00 €
1.400,00 €
(bei nachgewiesenem
Bedarf zusätzl.
maximal 600,00 €)
Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine dem Rat der
Gemeinde Hürtgenwald, die Verwaltung zu beauftragen, einen detaillierten Fragekatalog
hinsichtlich der Kosten und der Einnahmen der einzelnen Objekte zu erstellen, und diesen
den Betreibern zuzuleiten. Mit den hierauf basierenden Ergebnissen soll eine grundsätzliche
Beratung über den Fortbestand der bisherigen Zuschussregelung vor den Sommerferien des
Jahres 2007 geführt werden.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine vom 23.01.2007
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