Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Generelle Regelungen bezüglich der einmal jährlich stattfindenden Pool-Party im Freibad in Vossenack )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
37 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Generelle Regelungen bezüglich der einmal jährlich stattfindenden Pool-Party im Freibad in Vossenack )

öffnen download melden Dateigröße: 37 kB

Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 22.08.2007 aus der Niederschrift über die 2. 1. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine der Gemeinde Hürtgenwald vom 23.01.2007. Top 5. Generelle Regelungen bezüglich der einmal jährlich stattfindenden Pool-Party im Freibad in Vossenack 3/2007 Beschluss: Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine beschließt, dass das Freibad in Vossenack dem FC Germania Vossenack zur Durchführung der jährlich einmal stattfindenden PoolParty nicht nur am Veranstaltungstag, sondern auch am darauffolgenden Tag ganztägig zur Verfügung gestellt wird. Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes wird an die Anzahl der verkauften Eintrittskarten gekoppelt. Als Entschädigungsbetrag wird 1,00 € pro verkaufter Eintrittskarte festgesetzt. Beratungsergebnis: