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Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" hier:- Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,9 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
29.07.13, 21:17
Aktualisiert
29.07.13, 21:17
Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände"
hier:- Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung an den Rat)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 25. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 18.07.2013: 17. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" hier :- Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss BM Herr Schemmel weist darauf hin, dass die Verfahrensunterlagen zu diesem TOP während der Beratung zur Einsichtnahme ausliegen. RM Herr Hachmeister gibt im Folgenden für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bekannt, dass sie die Planung aus städtebaulichen Gründen nach wie vor ablehne. Sodann lässt BM Herr Schemmel über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage zu Drucksache 63/2013 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß Drucksache 63/2013. 3. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt den Bebauungsplan Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB. 4. Der Satzungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02/04 "Fillies-Gelände" ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. Dabei sind die in der Sachdarstellung ausgeführten Bedingungen für die Bekanntmachung und somit das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Beratungsergebnis: - 27 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -