Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
29.07.13, 21:17
Aktualisiert
29.07.13, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 25. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 18.07.2013:
14. Windpotentialanalyse im Gemeindegebiet Leopoldshöhe
BM Herr Schemmel weist darauf hin, dass die Verfahrensunterlagen zu diesem TOP während der
Beratung zur Einsichtnahme ausliegen.
RM Herr Puchert-Blöbaum verweist in diesem Zusammenhang sodann auf die letzte Sitzung des
Hochbau- und Planungsausschusses am 4. Juli 2013 und teilt mit, dass der ursprüngliche
Beschlussvorschlag auf Wunsch des Ausschusses wie folgt geändert wurde:
Alt: Außerdem sollen mögliche Standorte für mindestens drei Windkraftanlagen geeignet sein, …
Neu: Außerdem müssen mögliche Standorte für mindestens drei Windkraftanlagen geeignet sein, …
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschuss vom 4. Juli 2013 fasst der Rat
der Gemeinde Leopoldshöhe sodann folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Leopoldshöhe nimmt das Thema „Energiewende“ durchaus ernst. Dies hat sie bereits
bewiesen durch die Ausweisung einer Vorrangfläche im Ortsteil Greste. Vor dem Hintergrund der
ständig gewachsenen Leistungsfähigkeit von Windkraftanlagen und der damit gestiegenen
Anlagenhöhe hält der Rat jedoch einen Mindestabstand in Höhe der dreifachen Anlagenhöhe für
zwingend erforderlich. Dies entspricht in Relation zur Anlagenhöhe einem Abstand von 400 bis 600 m
zu Einzelhäusern und 600 bis 800 m zu Siedlungen. Außerdem müssen mögliche Standorte für
mindestens drei Windkraftanlagen geeignet sein, um das Landschaftsbild zu wahren.
Unter diesen Voraussetzungen sind in Leopoldshöhe die Ausweisungen von neuen Vorrangzonen und
die
Erweiterung
der
bestehenden
Vorrangzone
nicht
möglich.
Ein
Flächennutzungsplanänderungsverfahren ist daher entbehrlich.
Beratungsergebnis:
- 27 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -