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Beschlußtext (Jahresabschluss 2015 des Kernhaushaltes a) Bericht Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 b) Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2015 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
127 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
09.12.16, 11:59
Aktualisiert
09.12.16, 11:59
Beschlußtext (Jahresabschluss 2015 des Kernhaushaltes
a)	Bericht Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus 	Bielefeld über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015
b)	Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2015 gem. § 96 GO 	NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 10. Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 01.12.2016: 4. Jahresabschluss 2015 des Kernhaushaltes a) Bericht Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 b) Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2015 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW Herr Kampen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld berichtet anhand einer Präsentation über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015. Er hat den Jahresabschluss 2015 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Rückfragen ergeben sich nicht. Sodann ergeht folgender Beschluss: Beschluss: Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe 1) den geprüften Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für das Haushaltsjahr 2015 festzustellen, 2) dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen und 3) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.529.645,81 € auf neue Rechnung vorzutragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen allgemeinen Rücklage in Höhe von 16.001.461,13 € zu verrechnen. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 22,06 %. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberührt. Beratungsergebnis: - einstimmig -