Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
27.11.2014
Erstellt
05.12.14, 21:16
Aktualisiert
05.12.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 3. Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 27.11.2014
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
19:27 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Banze, Herr Brinkmann (für Herrn Grünert), Herr Goedeke, Herr Jahn (stv.
Ausschussvorsitzender), Herr Puchert-Blöbaum, Herr Thimm
CDU:
Herr Domke, Herr Gräfe, Herr Meckelmann, Herr Siese (Vorsitzender), Herr Wehmeier
B90/Grüne:
Herr Hachmeister, Herr Kantim
Verwaltung:
BM Herr Schemmel, Herr Lange, Frau Schillmöller, Herr Niebuhr
Zuhörer:
1
Presse:
--
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung
sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
3.
Angebotsabfrage zur Prüfung der Jahresabschlüsse des Kernhaushaltes und der
Eigenbetriebe ab dem Wirtschaftsjahr 2014
Kämmerer Lange erläutert zunächst die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Prüfung der
Jahresabschlüsse. Für die Ausschreibung gebe es kein förmliches Verfahren, da die gewählte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch immer der Zustimmung der GPA für die Prüfung bedürfe. Insofern
seien gewisse Qualitätsansprüche bereits hierdurch abgesichert. Aus der Mitte des Ausschusses wird
nach der Abrechnung der Stundensätze gefragt. Hier gebe es natürlich Unterschiede, günstigere
Stundensätze müssten jedoch nicht immer Auswirkungen auf die Qualität der Prüfung haben. Auch die
Vereinbarung eines Festpreises sei möglich, aber nicht empfehlenswert. Eine Liste mit den Namen der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die der Verwaltung als Prüfer im kommunalen Bereich bekannt sind,
wird während der Sitzung verteilt und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
-2-
4.
Darlehensaufnahme des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe (KGL) zur
Umschuldung des Gesellschafterdarlehens und zur Liquiditätsverstärkung von KGL
und Kernhaushalt
Kämmerer Lange verweist zunächst auf die Hintergründe der Bildung des Gesellschafterdarlehens, die
auch in der Vorlage erläutert wurden. Durch die Aufnahme eines Umschuldungsdarlehens wird das
KGL in die Lage versetzt, dem Kernhaushalt das Gesellschafterdarlehen zurückzuzahlen. Hierdurch
wird der Kernhaushalt in die Lage versetzt, dem KGL die in den letzten Jahren erreichten negativen
Jahresergebnisse als Verlustausgleich zu finanzieren und einen Teil der Kredite zur
Liquiditätssicherung, die im Kernhaushalt aufgelaufen sind, zurückzuzahlen. Da der Verlustausgleich an
das KGL die Ergebnisrechnung für das Jahr 2015 zusätzlich belastet, ist es umso wichtiger, das
Ergebnis 2014 unter der 5%-Grenze zu halten. Dies scheint aufgrund vorsichtig getätigter
Hochrechnungen auch möglich zu sein. Insofern kann die Haushaltssicherung aktuell noch vermieden
werden.
5.
Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015
Die CDU-Fraktion möchte an diesem Abend noch keinen Beschluss fassen und verweist auf die HFASitzung am 04. Dezember. Auch die Fraktion Bündnis 90/Grüne wird aktuell keine Entscheidung treffen
und verweist auf die Nachfrage zur Sitzung insbesondere auf das freiwillige Haushaltssicherungskonzept. BM Schemmel erläutert hierzu, dass die dort aufgezeichneten Maßnahmen bisher nicht
politisch beraten wurden. Kämmerer Lange verweist zusätzlich auf eine Stellungnahme des Städte- und
Gemeindebundes wonach für eine dauerhafte Sanierung der Kommunalfinanzen weitere Schritte
ergriffen werden müssen. Ohne die geplanten Steueranhebungen können die Verschlechterungen bei
der Gewerbesteuer, bei der Kreisumlage und den Asylleistungen im Haushaltsplan 2015 nicht
aufgefangen werden. Die Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B um ca. 18% würde den
Steuerpflichtigen in einer überschaubaren Größenordnung von durchschnittlich nur ca. 6,50 €/monatlich
belasten. Demgegenüber wird die vom Land NRW 2015 an die Gemeinde zu zahlende
Abwassergebührenhilfe von voraussichtlich knapp 300.000 €, die an die Abgabepflichtigen
weiterzuleiten ist, diesen entlasten; unter dem Strich wird auf diese Weise die zusätzliche Belastung bei
der Grundsteuer B nahezu neutralisiert.
Aus der Mitte des Ausschusses wird nun angeregt die derzeitige Finanzsituation diskutiert.
Insbesondere die Verteilung von Bundes- und Landesmitteln, sowie die Änderung des
Umlageverfahrens bei der Kreisumlage stehen zur Diskussion. Hierzu bedürfe es einer strengen
Aufgabenkritik bei allen Beteiligten. Es besteht jedoch auch Einigkeit darüber, dass beim Kreis Lippe
die u. a. mit dem demographischen Wandel verbundenen Soziallasten nicht wegdiskutiert werden
können. Der Kreis Lippe sieht sich in der Zukunft vornehmlich als zentraler Dienstleister und möchte die
Kommunen in das sog. „Frontoffice“ einbinden, während der Kreis als „Backoffice“ die strategischen
Entscheidungen trifft. Diesen Ausführungen wird jedoch von allen Seiten eine Absage erteilt. BM
Schemmel verweist hierzu auf die Bemühungen der interkommunalen Zusammenarbeit speziell mit der
Stadt Oerlinghausen, um dadurch weitere Einsparmöglichkeiten zu erzielen. Hier sei insbesondere an
die Zusammenlegung der Bauhöfe gedacht, ebenso könne man sich jedoch auch Kooperationen im
Bereich des Bürgerbüros und des Standesamtes vorstellen.
Letztendlich wird die Hebesatzsatzung nochmals zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. BM
Schemmel sagt der Fraktion Bündnis 90/Grüne eine kurzfristige Antwort auf die Anfrage zur nächsten
HFA-Sitzung zu.
Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.26 Uhr.
Siese
Ausschussvorsitzender
Niebuhr
Schriftführer