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Beschlusstext (Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/103 Bauleitplanung "Business- und Logistikpark Eichholz" hier: - Aufstellungsbeschluss für die 67. Änderung des Flächennutzungsplans - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/128)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
71 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
05.10.16, 13:01
Aktualisiert
05.10.16, 13:01
Beschlusstext (Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen
hier:
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/103

Bauleitplanung "Business- und Logistikpark Eichholz"
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- Aufstellungsbeschluss für die 67. Änderung des Flächennutzungsplans
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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 05.10.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Dienstag, den 13.09.2016 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 11. Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/103 Bauleitplanung "Business- und Logistikpark Eichholz" hier: - Aufstellungsbeschluss für die 67. Änderung des Flächennutzungsplans - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/128 Vorlagennummer: 147/2016 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/103 „Gewerbe-/ Industriepark Eichholz-Süd“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB). 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt, das Verfahren zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/128 unter der Bezeichnung „Business- und Logistikpark Eichholz“ gemäß den §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Die Bauleitplanung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Einstimmig