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Beschlußtext (Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,8 kB
Datum
27.11.2014
Erstellt
05.12.14, 21:16
Aktualisiert
05.12.14, 21:16
Beschlußtext (Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 3. Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 27.11.2014: 5. Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015 Die CDU-Fraktion möchte an diesem Abend noch keinen Beschluss fassen und verweist auf die HFASitzung am 04. Dezember. Auch die Fraktion Bündnis 90/Grüne wird aktuell keine Entscheidung treffen und verweist auf die Nachfrage zur Sitzung insbesondere auf das freiwillige Haushaltssicherungskonzept. BM Schemmel erläutert hierzu, dass die dort aufgezeichneten Maßnahmen bisher nicht politisch beraten wurden. Kämmerer Lange verweist zusätzlich auf eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes wonach für eine dauerhafte Sanierung der Kommunalfinanzen weitere Schritte ergriffen werden müssen. Ohne die geplanten Steueranhebungen können die Verschlechterungen bei der Gewerbesteuer, bei der Kreisumlage und den Asylleistungen im Haushaltsplan 2015 nicht aufgefangen werden. Die Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B um ca. 18% würde den Steuerpflichtigen in einer überschaubaren Größenordnung von durchschnittlich nur ca. 6,50 €/monatlich belasten. Demgegenüber wird die vom Land NRW 2015 an die Gemeinde zu zahlende Abwassergebührenhilfe von voraussichtlich knapp 300.000 €, die an die Abgabepflichtigen weiterzuleiten ist, diesen entlasten; unter dem Strich wird auf diese Weise die zusätzliche Belastung bei der Grundsteuer B nahezu neutralisiert. Aus der Mitte des Ausschusses wird nun angeregt die derzeitige Finanzsituation diskutiert. Insbesondere die Verteilung von Bundes- und Landesmitteln, sowie die Änderung des Umlageverfahrens bei der Kreisumlage stehen zur Diskussion. Hierzu bedürfe es einer strengen Aufgabenkritik bei allen Beteiligten. Es besteht jedoch auch Einigkeit darüber, dass beim Kreis Lippe die u. a. mit dem demographischen Wandel verbundenen Soziallasten nicht wegdiskutiert werden können. Der Kreis Lippe sieht sich in der Zukunft vornehmlich als zentraler Dienstleister und möchte die Kommunen in das sog. „Frontoffice“ einbinden, während der Kreis als „Backoffice“ die strategischen Entscheidungen trifft. Diesen Ausführungen wird jedoch von allen Seiten eine Absage erteilt. BM Schemmel verweist hierzu auf die Bemühungen der interkommunalen Zusammenarbeit speziell mit der Stadt Oerlinghausen, um dadurch weitere Einsparmöglichkeiten zu erzielen. Hier sei insbesondere an die Zusammenlegung der Bauhöfe gedacht, ebenso könne man sich jedoch auch Kooperationen im Bereich des Bürgerbüros und des Standesamtes vorstellen. Beschluss: Letztendlich wird die Hebesatzsatzung nochmals zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. BM Schemmel sagt der Fraktion Bündnis 90/Grüne eine kurzfristige Antwort auf die Anfrage zur nächsten HFA-Sitzung zu. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen