Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
270 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
05.04.16, 14:49
Aktualisiert
15.06.16, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 11.03.2016
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2016
im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
19:40 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen (CDU)
b) die Mitglieder
CDU
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Schmitz, Dominik, Euskirchen
SPD
Kunz, Emmanuel, Kall
FDP
Schorn, Frederik, Weilerswist
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Daniel, Susanne, Euskirchen
Sonstige stimmberechtigte Mitglieder
Buß, Melanie, Euskirchen
Esch-Redlin, Therese, Euskirchen
Gerdemann, Rita, Zülpich
Spilles, Bert, Kall
Werner, Horst, Euskirchen
Beratende Mitglieder
Bierdel, Erdmann, Euskirchen
Bühner, Alexander, Hellenthal
Busch, Hildegard, Köln 17:00 - 18:30 Uhr
Klöcker, Rolf, Euskirchen
Neuber, Jana, Mechernich
Ostrzinski-Sachs, Siglinde, Weilerswist 17:00 - 19:30 Uhr
Poth, Manfred, Euskirchen
Puschmann, Helmut, Kall
Reckfort-Klüsener, Rosel, Euskirchen
Schneider, Rolf, Kall
Uelpenich, Peter, Schleiden
-2c) von der Verwaltung
Firmenich, Jörg
GBIII / 51
Hilger-Mommer, Martina GB III / 51
Hörter, Benedikt
GB III / 51
Lorbach, Guido
GB III / 51
Quast, Petra
GB III / 51
Simon, Claudia
GB III / 51
Zinati-Feld, Alexandra
GB III / 51
Hück, Michaela
GB III / 51 als Protokollführerin
Entschuldigt fehlen:
SPD
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
Beratende Mitglieder
Dickopp, Toni, Euskirchen
Diel, Stefanie, Euskirchen
Pursian, Michaela, Euskirchen
Saleh-Witzler, Pia, Euskirchen
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses mit Einladung vom 26.02.2016 formund fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss
beschlussfähig ist.
Gegen diese Feststellung werden keine Einwendungen erhoben.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Mit Zustimmung des Ausschusses wird auf Antrag der
Verwaltung und der SPD- und CDU-Fraktion die Tagesordnung
um folgende Tagesordnungspunkte erweitert:
TOP 3.1: Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler
Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2016/2017
(V 204/2016)
und als
TOP 13.1: Situation der unbegleiteten ausländischen
Minderjährigen
hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen von CDU
und SPD
(F 25/2016).
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Der Jugendhilfeausschuss stellt die Tagesordnung in der
geänderten Fassung einstimmig fest.
-3TOP 3
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für D 21/2016
Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2016/2017
Die Verwaltung erläutert auf der Grundlage der beigefügten
Power-Point-Präsentation die D 21/2016 und beantwortet offen
stehende Fragen.
Das Mitglied Kunz bittet um eine Information über den aktuellen
Verhandlungsstand mit der Stadt Bad Münstereifel über den
„Kita-Konsens“ und der geplanten Angebotsstruktur in
Weilerswist, Bertha-Benz-Straße.
Laut AV Poth befindet sich der Kreis Euskirchen in einem
intensiven Dialog mit der Stadt Bad Münstereifel.
Die entscheidende Ratssitzung der Stadt Bad Münstereifel findet
Mitte April statt. Sollten aufgrund der Ergebnisse kurzfristige
Maßnahmen seitens des Kreises erforderlich werden, findet
gegebenenfalls eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses
statt.
Bezüglich der Angebotsstruktur in Weilerswist schätzen sowohl
die Verwaltung als auch die Fachaufsicht des
Landschaftsverbandes Rheinland ein, dass es sich in der 6gruppigen Einrichtung Bertha-Benz-Str. um eine zeitlich
begrenzte und fachlich zu vertretende Erweiterung handelt, da
die Kinderzahl nur in diesem Jahr durch Zuzüge deutlich ansteigt.
Der Vorsitzende macht deutlich, dass aufgrund der aktuellen
Überbelegungen die Belastungsgrenze von Tageseinrichtungen
wie Trägern erreicht ist. Weitergehender Bedarf wird daher nur
über einen (Aus-) Bau von Kindertageseinrichtungen zu
gewährleisten sein.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden
Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2016/2017 zu und
beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die
Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen
dem Landschaftsverband zu melden.
2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des
Haushalts 2016 zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-4-
TOP 3.1
Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler
Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2016/2017
V 204/2016
Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Die Trägerlandschaft soll weiterhin in ihrer Trägervielfalt erhalten
bleiben.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die Kindergärten der kommunalen
Träger für das Kindergartenjahr 2016/17 in Abweichung von
§ 20 KiBiz wie folgt zu bezuschussen:
Statt eines Zuschusses von 79 % der Kindpauschalen wird ein
Zuschuss von 85 % der Kindpauschalen gewährt.
Abstimmungsergebnis:
TOP 4
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2016
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
29.02.2016
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
02.03.2016
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
03.03.2016
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
07.03.2016
u.Konvers.Vogels.
Das Mitglied Kunz weist auf den Trend der sich ändernden
Familienstrukturen hin:
Im Bereich Stationäre Hilfe/ Heimerziehung und Betreutes
Wohnen steigen die Fälle immens.
Das Mitglied Dr. Dirhold beantragt im Namen der CDU-Fraktion,
dass Produktsachkonto 362 01 - im Einzelbudget 5331405
Fortbildung haupt- u. ehrenamtliche Mitarbeiter- auf den Stand
des Haushaltsjahres 2015 anzuheben. (14.700 €)
Hierüber lässt der Vorsitzende abstimmen.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die
Verabschiedung der im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses
liegenden Haushaltsansätze gemäß Haushaltsplanentwurf mit
der Erhöhung des Haushaltsansatzes für das
Produkt 060 362 01 5331405 auf 14.700 €.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
V 186/2016
Z1
Z2
Z3
Z4
-5TOP 5
Aufgabenübertragung kommunaler Schulsozialarbeit auf den V 184/2016
Kreis Euskirchen
Die Verwaltung beantwortet offen stehende Fragen.
Das Mitglied Dirhold begrüßt das Konzept, die Schulsozialarbeit
in die Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers zu legen.
Intensiv wird das Thema Schulsozialarbeit an Grundschulen im
Stadtgebiet Euskirchen im Ausschuss diskutiert.
AV Poth weist darauf hin, dass Schulsozialarbeit nicht schulische
Aufgaben übernehmen soll, sondern dies weiterhin in der
Verantwortung des Landes liegt.
Die Bedarfe für Schulsozialarbeit werden ermittelt, diskutiert und
über die Jugendhilfe gesteuert.
Zum Einsatz der 1,5 Stellen der Schulsozialarbeit im
Grundschulbereich erfolgt eine erste Projektbeschreibung zur
nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.
Der Vorsitzende erinnert in diesem Zusammenhang an die
Befristung der geförderten BUT-Stellen zum Ende des Jahres
2017, über deren Fortführung nach der Sommerpause 2017 eine
Entscheidung getroffen werden sollte.
Anschließend stellt er die Vorlage mit einer Ergänzung in der
Beschlussempfehlung zur Abstimmung:
Der
Kreistag
beschließt
auf
Empfehlung
des
Jugendhilfeausschusses,
die
kommunalen
SchulsozialarbeiterInnen im Umfang von 4,27 VK-Stellen zum
01.08.2016 in die Trägerschaft des Kreises Euskirchen zu
übernehmen. Das Direktionsrecht des Kreises ist hierbei
sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 6
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
„Beteiligung(s)mobil – ländliche Jugendarbeit sucht auf und V 199/2016
vernetzt“
Die Verwaltung ergänzt anhand der beiliegenden Power-PointPräsentation die Ausführungen der Vorlage und beantwortet
offen stehende Fragen.
Die aufsuchende Arbeit soll durch den Einsatz eines
Jugendmobils unter Nutzung der sozialen Netzwerke sehr
intensiviert und unterstützt werden.
Besonders verspricht man sich für die Außenorte wichtige
Impulse und eine neue Dynamik in der Jugendarbeit.
Im Rahmen der interfraktionellen Arbeitsgruppe werden die
Ergebnisse der Jugendbefragung der TH Köln ausgewertet und
dem Ausschuss in der nächsten Sitzung vorgestellt.
-6Ein Zwischenbericht über die ersten Erfahrungswerte wird in
ca. zwei Jahren vorliegen.
Das Projekt wird im Ausschuss allgemein sehr begrüßt.
Das Mitglied Schorn begrüßt die Anstrengungen des
Jugendamtes, immer wieder neue Fördermittel und -projekte aus
Landes- und Bundesmitteln für Jugendliche im Kreis
heranzuziehen. Gleichzeitig weist er jedoch daraufhin, dass es
seiner Meinung nach aus Kostengründen keinen Automatismus
zur Übernahme der Projekte samt ihrer Kosten nach Ablauf der
Förderperiode in den Kreishaushalt geben dürfe. Er mahnt
zudem eine entsprechende Evaluierung an.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, unter Inanspruchnahme der LeaderFörderung
a) in 2016 einen Kleinbus als Jugendmobil anzuschaffen,
auszubauen und zu betreiben und
b) zum 01.01.2017 eine zusätzliche bis zum 31.12.2021
befristete 0,75 VK - Stelle für eine entsprechende Fachkraft
einzurichten.
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
"Kinderbetreuung in besonderen Fällen - Brückenprojekt"
Die Verwaltung erläutert die Vorlage und beantwortet offen
stehende Fragen.
Das Mitglied Mende hinterfragt die Perspektive, ob die
beantragten Mittel für kreisweit 200 Kinder ausreichen werden.
Derzeit sind die Erfahrungswerte der Verwaltung überschaubar,
sodass bei der derzeitigen Zurückhaltung der Flüchtlingsfamilien
diese Zahl realistisch erscheint.
Seitens der Verwaltung wird nochmals darauf hingewiesen, dass
dieses Projekt für die Kinder von Asylbewerbern sprichwörtlich
nur eine „Brücke“ in die Kindertageseinrichtung sein soll.
Zwischenzeitlich liegt eine telefonische Avisierung des
Landschaftsverbands Rheinland über die Finanzierung vor.
Demnach sollen dem Kreis Mittel i.H.v. 270 T€ zur Verfügung
gestellt werden.
Der Ausschuss begrüßt die Beantragung dieser Projektmittel und
lobt die Kreativität der Abteilung.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, Kinder von Asylbewerbern im Rahmen
des Landesprojektes "Kinderbetreuung in besonderen FällenBrückenprojekt" zu betreuen und im Haushaltsjahr 2016 über die
Veränderungsliste einen Betrag von 100.000 € sowie eine
100%ige Förderung einzuplanen.
V 198/2016
-7Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-8TOP 8
Fortschreibung der Förderung von
Kindertageseinrichtungen als plusKITA und
Sprachfördereinrichtungen
V 202/2016
Die Mitglieder Schneider und Werner erklärt sich für diesen
Tagesordnungspunkt befangen und nehmen somit an der
Beratung nicht teil.
Der Vorsitzende übergibt die Sitzungsleitung an Frau Mende als
Altersvorsitzende. Er nimmt an der Beratung und
Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teil.
Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt der Vorlage.
Zu Beginn der Förderphase in 2014 wurde bewusst die
Vertragsdauer von 2 Jahren gewählt, um auf den
Entwicklungsstand reagieren zu können.
Die in der Vorlage dargestellte Entwicklung der Anzahl der
elternbeitragsfreien Eltern zeigt teils gravierende Abweichungen,
auf welche die Verwaltung reagieren muss.
Die von den Änderungen betroffenen Träger wurden informiert
und ein Träger sieht gegebenenfalls vor, Rechtsmittel
einzulegen.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für den
Restförderzeitraum bis zum 31.07.2019 die in der
Sachdarstellung und Begründung vorgestellten
Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen gemäß §
16 a in Verbindung mit § 21 a des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz) bzw. als Sprachfördereinrichtungen gem. §16 b KiBiz
anzuerkennen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Qualitätsdialog mit den
Trägern fortzuführen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 9
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V.,
Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des
Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für
unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in
53894 Mechernich-Firmenich, Zum Sportplatz 1
Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden die
Tagesordnungspunkte 9-11 gemeinsam beraten und
beschlossen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Das Mitglied Werner nimmt wegen Befangenheit an der Beratung
und Beschlussfassung nicht teil.
V 179/2015
-9Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt
Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, zu
den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I und
einer Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in
der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Firmenich, Zum
Sportplatz 1, einen Zuschuss in Höhe von 320.000,00
zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
TOP 10
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V.,
Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der
Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter
dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894
Mechernich-Glehn, Frohnhofstraße 8
V 180/2015
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt
Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, zu
den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des
Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der
Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Glehn,
Frohnhofstraße 8, einen Zuschuss in Höhe von 72.000,00
zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
TOP 11
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V.,
Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der
Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter
dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894
Mechernich-Bergheim, In den Benden 2a
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt
Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, zu
den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des
Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der
Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Bergheim, In den
Benden 3a, einen Zuschuss in Höhe von 72.000,00 € zu
gewähren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
V 188/2016
- 10 TOP 12
Familienbüro "Mit Kind im Kreis Euskirchen"
Die Verwaltung ergänzt die Ausführungen der Info 127/2016.
Das Familienbüro soll an einem Vormittag und einem Nachmittag
in der Woche geöffnet sein und als telefonische und persönliche
Anlauf-und Informationsstelle für Eltern im Kreis Euskirchen
dienen.
Das Mitglied Mende begrüßt grundsätzlich dieses Vorhaben, hat
jedoch Bedenken, dass dieses Angebot eine Konkurrenz zu den
bereits etablierten Beratungsstellen im Kreisgebiet Euskirchen
darstellen kann.
Diese Bedenken entkräftet die Verwaltung.
Das Familienbüro ist ausschließlich als eine Art „Lotsenstellung“
gedacht und soll Eltern und Fachstellen die entsprechenden
Informationen und Kontakte vermitteln.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 24.11.2016 wird
über den Erfolg der Probephase berichtet.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Info 127/2016 zustimmend
zur Kenntnis.
TOP 13
Unbegleitete ausländische Minderjährige (uaM)
im Kreis Euskirchen
- Sachstandsbericht Die Verwaltung stellt den aktuellen Sachstand der unbegleiteten
Minderjährigen anhand der beiliegenden Power-PointPräsentation vor.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung aus den
Fachbereichen Sozialer Dienst, Amtsvormundschaften und
Koordination uaM eröffnen einen Einblick in ihren alltäglichen
Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen. Vom Ankommen in
der Aufnahmegruppe bis hin zur Zuweisung in eine Gastfamilie.
Hierbei wird sehr deutlich, dass die positive Zusammenarbeit mit
den Aufnahmestationen des Deutschen Roten Kreuzes von
immenser Bedeutung ist und das Deutsche Rote Kreuz
insgesamt eine überdurchschnittliche Arbeit leistet.
Ab Aufnahme bekommen die Jugendlichen unter Begleitung von
Fachkräften die notwendige Tagesstruktur (feste Essenszeiten,
Aufgabenverteilung im Selbstversorgerhaus,
Freizeitangebote…..).
Im Fachbereich Vormundschaften wird von einer erfolgreichen
Arbeit mit ehrenamtlichen Vormündern im Bereich uaM
(unbegleitete ausländische Minderjährige) berichtet. Derzeit
werden insgesamt 86 uaM im Kreisgebiet durch
Vormundschaften betreut, davon derzeit 31 von Ehrenamtlern.
Diese wurden vom Team intensiv geschult und begleitend
beraten, weitere Schulungen sind bereits terminiert.
Info
127/2016
- 11 Das Gastelternprojekt aus der Innenansicht einer Gastfamilie
wird von einem Gastvater aus Euskirchen vorgestellt, der den
unbegleiteten 16-jährigen Flüchtling Ali aufgenommen hat.
Durch die Zeitung ist er auf die Möglichkeit aufmerksam
geworden, unbegleiteten ausländischen Minderjährigen als
Gasteltern ein Zuhause geben zu können.
Der christliche Grundgedanke hat die Familie bestärkt, einem
jungen Flüchtling helfen zu wollen.
Er berichtet, dass der erste gemeinsame Monat aufgrund der
Sprachbarriere, des Faktors Zeit sowie kultureller und pubertärer
Probleme besonders anstrengend und belastend war.
Derzeit besucht Ali die 8. Klasse des Emil-Fischer-Gymnasiums
Euskirchen, kann nach drei Monaten die deutsche Sprache im
Alltag anwenden und hat sich in die Familie integriert.
Das Gesamtfazit des Gastvaters ist durchweg positiv und er
würde jederzeit diese Entscheidung erneut treffen, einen
unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in seine Familie
aufzunehmen.
Der Ausschuss bedankt sich für die Arbeit der Verwaltung und
würdigt insbesondere das hervorragende Engagement der
Gasteltern.
TOP 13.1
Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
F 25/2016
hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen von CDU und SPD
Die Verwaltung beantwortet den gemeinsamen Fragenkatalog
der CDU- und SPD-Fraktion.
1.
Wie viele unbegleitete minderjährige Asylsuchende sind
durch externe Gebietskörperschaften in Immobilien im Kreis
Euskirchen untergebracht?
2.
Durch welche Gebietskörperschaften sind diese
Jugendlichen wo untergebracht worden?
TUWAS, Kall: 1 uaM vom JA Bad Honnef
Corsten, Hellenthal: 2 uaM vom JA Eschweiler
Haus Waltrud, Kall: 3 uaM von Stadt Köln
"Transparenz" betreute zwischenzeitlich bis zu 38 uaM im
Auftrag der Stadt Köln in der Jugendherberge Gemünd. Z.Z
werden dort nur noch 5 uaM betreut, die Maßnahme endet
zum 31.03.2016.
Anna-Stiftung Köln hat 15 Plätze in Kommern und
Schaven, zuständig sind Jugendämter aus Köln,
Wesseling und Bergheim
3.
Ist unsere Abteilung Jugend und Familie in diese
Unterbringungen einbezogen worden?
Die hiesige Abt. wurde grundsätzlich in Kenntnis gesetzt,
dass es die o.g. Plätze gibt.
- 12 -
TOP 14
4.
Durch wen und wie werden diese Jugendlichen im Alltag
begleitet?
Da es sich bei allen Betreuungsformen um Jugendhilfe
handelt, werden diese auch durch die Einrichtungen
betreut.
5.
Wer führt in diesen Fällen die Fachaufsicht?
Fachaufsicht hat jedes belegende Jugendamt im
Einzelfall. Bei sog. "besonderen Vorkommnissen"
und/oder strukturellen Problemen ist die Heimaufsicht
beim Landesjugendamt zuständig.
6.
Ist das Landesjugendamt involviert?
Normales Vorgehen mit Betriebserlaubnis gem. § 45
SGB VIII. Für die Erteilung dieser Betriebserlaubnis ist
das Landesjugendamt zuständig und war auch involviert.
Lediglich bei der Betreuung in der JH Gemünd wurde die
Heimaufsicht von der Stadt Köln in Kenntnis gesetzt, da
es nur eine vorübergehende Unterkunft war. Deshalb war
diese von der Betriebserlaubnis befreit und die
Verantwortung liegt bei der Stadt Köln.
Mitteilungen der Verwaltung
Herr Bierdel spricht an alle Ausschussmitglieder eine Einladung
zum Friedensfest am Sonntag, den 13.03.2016, im Kreishaus
aus.
Der Vorsitzende schließt um 19.40 Uhr die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Kolvenbach
Vorsitzender
Gesehen:
gez.
i.V. Poth
Landrat
gez. Michaela Hück
Schriftführerin