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Öffentliche Niederschrift (Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
270 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
05.04.16, 14:49
Aktualisiert
15.06.16, 12:03

Inhalt der Datei

Euskirchen, 11.03.2016 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 19:40 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Kolvenbach, Bernd, Euskirchen (CDU) b) die Mitglieder CDU Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Schmitz, Dominik, Euskirchen SPD Kunz, Emmanuel, Kall FDP Schorn, Frederik, Weilerswist Bündnis 90/DIE GRÜNEN Mende, Ellen, Euskirchen UWV Daniel, Susanne, Euskirchen Sonstige stimmberechtigte Mitglieder Buß, Melanie, Euskirchen Esch-Redlin, Therese, Euskirchen Gerdemann, Rita, Zülpich Spilles, Bert, Kall Werner, Horst, Euskirchen Beratende Mitglieder Bierdel, Erdmann, Euskirchen Bühner, Alexander, Hellenthal Busch, Hildegard, Köln 17:00 - 18:30 Uhr Klöcker, Rolf, Euskirchen Neuber, Jana, Mechernich Ostrzinski-Sachs, Siglinde, Weilerswist 17:00 - 19:30 Uhr Poth, Manfred, Euskirchen Puschmann, Helmut, Kall Reckfort-Klüsener, Rosel, Euskirchen Schneider, Rolf, Kall Uelpenich, Peter, Schleiden -2c) von der Verwaltung Firmenich, Jörg GBIII / 51 Hilger-Mommer, Martina GB III / 51 Hörter, Benedikt GB III / 51 Lorbach, Guido GB III / 51 Quast, Petra GB III / 51 Simon, Claudia GB III / 51 Zinati-Feld, Alexandra GB III / 51 Hück, Michaela GB III / 51 als Protokollführerin Entschuldigt fehlen: SPD Waasem, Thilo, Bad Münstereifel Beratende Mitglieder Dickopp, Toni, Euskirchen Diel, Stefanie, Euskirchen Pursian, Michaela, Euskirchen Saleh-Witzler, Pia, Euskirchen Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Einladung vom 26.02.2016 formund fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen diese Feststellung werden keine Einwendungen erhoben. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Mit Zustimmung des Ausschusses wird auf Antrag der Verwaltung und der SPD- und CDU-Fraktion die Tagesordnung um folgende Tagesordnungspunkte erweitert: TOP 3.1: Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2016/2017 (V 204/2016) und als TOP 13.1: Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen von CDU und SPD (F 25/2016). Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Jugendhilfeausschuss stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung einstimmig fest. -3TOP 3 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für D 21/2016 Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2016/2017 Die Verwaltung erläutert auf der Grundlage der beigefügten Power-Point-Präsentation die D 21/2016 und beantwortet offen stehende Fragen. Das Mitglied Kunz bittet um eine Information über den aktuellen Verhandlungsstand mit der Stadt Bad Münstereifel über den „Kita-Konsens“ und der geplanten Angebotsstruktur in Weilerswist, Bertha-Benz-Straße. Laut AV Poth befindet sich der Kreis Euskirchen in einem intensiven Dialog mit der Stadt Bad Münstereifel. Die entscheidende Ratssitzung der Stadt Bad Münstereifel findet Mitte April statt. Sollten aufgrund der Ergebnisse kurzfristige Maßnahmen seitens des Kreises erforderlich werden, findet gegebenenfalls eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses statt. Bezüglich der Angebotsstruktur in Weilerswist schätzen sowohl die Verwaltung als auch die Fachaufsicht des Landschaftsverbandes Rheinland ein, dass es sich in der 6gruppigen Einrichtung Bertha-Benz-Str. um eine zeitlich begrenzte und fachlich zu vertretende Erweiterung handelt, da die Kinderzahl nur in diesem Jahr durch Zuzüge deutlich ansteigt. Der Vorsitzende macht deutlich, dass aufgrund der aktuellen Überbelegungen die Belastungsgrenze von Tageseinrichtungen wie Trägern erreicht ist. Weitergehender Bedarf wird daher nur über einen (Aus-) Bau von Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten sein. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2016/2017 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. 2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2016 zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen -4- TOP 3.1 Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2016/2017 V 204/2016 Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung. Die Trägerlandschaft soll weiterhin in ihrer Trägervielfalt erhalten bleiben. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Kindergärten der kommunalen Träger für das Kindergartenjahr 2016/17 in Abweichung von § 20 KiBiz wie folgt zu bezuschussen: Statt eines Zuschusses von 79 % der Kindpauschalen wird ein Zuschuss von 85 % der Kindpauschalen gewährt. Abstimmungsergebnis: TOP 4 einstimmig, bei 0 Enthaltungen Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2016 Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 29.02.2016 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 02.03.2016 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 03.03.2016 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 07.03.2016 u.Konvers.Vogels. Das Mitglied Kunz weist auf den Trend der sich ändernden Familienstrukturen hin: Im Bereich Stationäre Hilfe/ Heimerziehung und Betreutes Wohnen steigen die Fälle immens. Das Mitglied Dr. Dirhold beantragt im Namen der CDU-Fraktion, dass Produktsachkonto 362 01 - im Einzelbudget 5331405 Fortbildung haupt- u. ehrenamtliche Mitarbeiter- auf den Stand des Haushaltsjahres 2015 anzuheben. (14.700 €) Hierüber lässt der Vorsitzende abstimmen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die Verabschiedung der im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses liegenden Haushaltsansätze gemäß Haushaltsplanentwurf mit der Erhöhung des Haushaltsansatzes für das Produkt 060 362 01 5331405 auf 14.700 €. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen V 186/2016 Z1 Z2 Z3 Z4 -5TOP 5 Aufgabenübertragung kommunaler Schulsozialarbeit auf den V 184/2016 Kreis Euskirchen Die Verwaltung beantwortet offen stehende Fragen. Das Mitglied Dirhold begrüßt das Konzept, die Schulsozialarbeit in die Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers zu legen. Intensiv wird das Thema Schulsozialarbeit an Grundschulen im Stadtgebiet Euskirchen im Ausschuss diskutiert. AV Poth weist darauf hin, dass Schulsozialarbeit nicht schulische Aufgaben übernehmen soll, sondern dies weiterhin in der Verantwortung des Landes liegt. Die Bedarfe für Schulsozialarbeit werden ermittelt, diskutiert und über die Jugendhilfe gesteuert. Zum Einsatz der 1,5 Stellen der Schulsozialarbeit im Grundschulbereich erfolgt eine erste Projektbeschreibung zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Der Vorsitzende erinnert in diesem Zusammenhang an die Befristung der geförderten BUT-Stellen zum Ende des Jahres 2017, über deren Fortführung nach der Sommerpause 2017 eine Entscheidung getroffen werden sollte. Anschließend stellt er die Vorlage mit einer Ergänzung in der Beschlussempfehlung zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die kommunalen SchulsozialarbeiterInnen im Umfang von 4,27 VK-Stellen zum 01.08.2016 in die Trägerschaft des Kreises Euskirchen zu übernehmen. Das Direktionsrecht des Kreises ist hierbei sicherzustellen. Abstimmungsergebnis: TOP 6 einstimmig, bei 0 Enthaltungen „Beteiligung(s)mobil – ländliche Jugendarbeit sucht auf und V 199/2016 vernetzt“ Die Verwaltung ergänzt anhand der beiliegenden Power-PointPräsentation die Ausführungen der Vorlage und beantwortet offen stehende Fragen. Die aufsuchende Arbeit soll durch den Einsatz eines Jugendmobils unter Nutzung der sozialen Netzwerke sehr intensiviert und unterstützt werden. Besonders verspricht man sich für die Außenorte wichtige Impulse und eine neue Dynamik in der Jugendarbeit. Im Rahmen der interfraktionellen Arbeitsgruppe werden die Ergebnisse der Jugendbefragung der TH Köln ausgewertet und dem Ausschuss in der nächsten Sitzung vorgestellt. -6Ein Zwischenbericht über die ersten Erfahrungswerte wird in ca. zwei Jahren vorliegen. Das Projekt wird im Ausschuss allgemein sehr begrüßt. Das Mitglied Schorn begrüßt die Anstrengungen des Jugendamtes, immer wieder neue Fördermittel und -projekte aus Landes- und Bundesmitteln für Jugendliche im Kreis heranzuziehen. Gleichzeitig weist er jedoch daraufhin, dass es seiner Meinung nach aus Kostengründen keinen Automatismus zur Übernahme der Projekte samt ihrer Kosten nach Ablauf der Förderperiode in den Kreishaushalt geben dürfe. Er mahnt zudem eine entsprechende Evaluierung an. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, unter Inanspruchnahme der LeaderFörderung a) in 2016 einen Kleinbus als Jugendmobil anzuschaffen, auszubauen und zu betreiben und b) zum 01.01.2017 eine zusätzliche bis zum 31.12.2021 befristete 0,75 VK - Stelle für eine entsprechende Fachkraft einzurichten. Abstimmungsergebnis: TOP 7 einstimmig, bei 0 Enthaltungen "Kinderbetreuung in besonderen Fällen - Brückenprojekt" Die Verwaltung erläutert die Vorlage und beantwortet offen stehende Fragen. Das Mitglied Mende hinterfragt die Perspektive, ob die beantragten Mittel für kreisweit 200 Kinder ausreichen werden. Derzeit sind die Erfahrungswerte der Verwaltung überschaubar, sodass bei der derzeitigen Zurückhaltung der Flüchtlingsfamilien diese Zahl realistisch erscheint. Seitens der Verwaltung wird nochmals darauf hingewiesen, dass dieses Projekt für die Kinder von Asylbewerbern sprichwörtlich nur eine „Brücke“ in die Kindertageseinrichtung sein soll. Zwischenzeitlich liegt eine telefonische Avisierung des Landschaftsverbands Rheinland über die Finanzierung vor. Demnach sollen dem Kreis Mittel i.H.v. 270 T€ zur Verfügung gestellt werden. Der Ausschuss begrüßt die Beantragung dieser Projektmittel und lobt die Kreativität der Abteilung. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, Kinder von Asylbewerbern im Rahmen des Landesprojektes "Kinderbetreuung in besonderen FällenBrückenprojekt" zu betreuen und im Haushaltsjahr 2016 über die Veränderungsliste einen Betrag von 100.000 € sowie eine 100%ige Förderung einzuplanen. V 198/2016 -7Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen -8TOP 8 Fortschreibung der Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA und Sprachfördereinrichtungen V 202/2016 Die Mitglieder Schneider und Werner erklärt sich für diesen Tagesordnungspunkt befangen und nehmen somit an der Beratung nicht teil. Der Vorsitzende übergibt die Sitzungsleitung an Frau Mende als Altersvorsitzende. Er nimmt an der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teil. Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt der Vorlage. Zu Beginn der Förderphase in 2014 wurde bewusst die Vertragsdauer von 2 Jahren gewählt, um auf den Entwicklungsstand reagieren zu können. Die in der Vorlage dargestellte Entwicklung der Anzahl der elternbeitragsfreien Eltern zeigt teils gravierende Abweichungen, auf welche die Verwaltung reagieren muss. Die von den Änderungen betroffenen Träger wurden informiert und ein Träger sieht gegebenenfalls vor, Rechtsmittel einzulegen. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für den Restförderzeitraum bis zum 31.07.2019 die in der Sachdarstellung und Begründung vorgestellten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) bzw. als Sprachfördereinrichtungen gem. §16 b KiBiz anzuerkennen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Qualitätsdialog mit den Trägern fortzuführen. Abstimmungsergebnis: TOP 9 einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Firmenich, Zum Sportplatz 1 Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden die Tagesordnungspunkte 9-11 gemeinsam beraten und beschlossen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Das Mitglied Werner nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. V 179/2015 -9Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Firmenich, Zum Sportplatz 1, einen Zuschuss in Höhe von 320.000,00 zu gewähren. Abstimmungsergebnis: TOP 10 einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Glehn, Frohnhofstraße 8 V 180/2015 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Glehn, Frohnhofstraße 8, einen Zuschuss in Höhe von 72.000,00 zu gewähren. Abstimmungsergebnis: TOP 11 einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Bergheim, In den Benden 2a Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., Zeißstraße 1, 50126 Bergheim, zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Bergheim, In den Benden 3a, einen Zuschuss in Höhe von 72.000,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen V 188/2016 - 10 TOP 12 Familienbüro "Mit Kind im Kreis Euskirchen" Die Verwaltung ergänzt die Ausführungen der Info 127/2016. Das Familienbüro soll an einem Vormittag und einem Nachmittag in der Woche geöffnet sein und als telefonische und persönliche Anlauf-und Informationsstelle für Eltern im Kreis Euskirchen dienen. Das Mitglied Mende begrüßt grundsätzlich dieses Vorhaben, hat jedoch Bedenken, dass dieses Angebot eine Konkurrenz zu den bereits etablierten Beratungsstellen im Kreisgebiet Euskirchen darstellen kann. Diese Bedenken entkräftet die Verwaltung. Das Familienbüro ist ausschließlich als eine Art „Lotsenstellung“ gedacht und soll Eltern und Fachstellen die entsprechenden Informationen und Kontakte vermitteln. In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 24.11.2016 wird über den Erfolg der Probephase berichtet. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Info 127/2016 zustimmend zur Kenntnis. TOP 13 Unbegleitete ausländische Minderjährige (uaM) im Kreis Euskirchen - Sachstandsbericht Die Verwaltung stellt den aktuellen Sachstand der unbegleiteten Minderjährigen anhand der beiliegenden Power-PointPräsentation vor. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung aus den Fachbereichen Sozialer Dienst, Amtsvormundschaften und Koordination uaM eröffnen einen Einblick in ihren alltäglichen Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen. Vom Ankommen in der Aufnahmegruppe bis hin zur Zuweisung in eine Gastfamilie. Hierbei wird sehr deutlich, dass die positive Zusammenarbeit mit den Aufnahmestationen des Deutschen Roten Kreuzes von immenser Bedeutung ist und das Deutsche Rote Kreuz insgesamt eine überdurchschnittliche Arbeit leistet. Ab Aufnahme bekommen die Jugendlichen unter Begleitung von Fachkräften die notwendige Tagesstruktur (feste Essenszeiten, Aufgabenverteilung im Selbstversorgerhaus, Freizeitangebote…..). Im Fachbereich Vormundschaften wird von einer erfolgreichen Arbeit mit ehrenamtlichen Vormündern im Bereich uaM (unbegleitete ausländische Minderjährige) berichtet. Derzeit werden insgesamt 86 uaM im Kreisgebiet durch Vormundschaften betreut, davon derzeit 31 von Ehrenamtlern. Diese wurden vom Team intensiv geschult und begleitend beraten, weitere Schulungen sind bereits terminiert. Info 127/2016 - 11 Das Gastelternprojekt aus der Innenansicht einer Gastfamilie wird von einem Gastvater aus Euskirchen vorgestellt, der den unbegleiteten 16-jährigen Flüchtling Ali aufgenommen hat. Durch die Zeitung ist er auf die Möglichkeit aufmerksam geworden, unbegleiteten ausländischen Minderjährigen als Gasteltern ein Zuhause geben zu können. Der christliche Grundgedanke hat die Familie bestärkt, einem jungen Flüchtling helfen zu wollen. Er berichtet, dass der erste gemeinsame Monat aufgrund der Sprachbarriere, des Faktors Zeit sowie kultureller und pubertärer Probleme besonders anstrengend und belastend war. Derzeit besucht Ali die 8. Klasse des Emil-Fischer-Gymnasiums Euskirchen, kann nach drei Monaten die deutsche Sprache im Alltag anwenden und hat sich in die Familie integriert. Das Gesamtfazit des Gastvaters ist durchweg positiv und er würde jederzeit diese Entscheidung erneut treffen, einen unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in seine Familie aufzunehmen. Der Ausschuss bedankt sich für die Arbeit der Verwaltung und würdigt insbesondere das hervorragende Engagement der Gasteltern. TOP 13.1 Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen F 25/2016 hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen von CDU und SPD Die Verwaltung beantwortet den gemeinsamen Fragenkatalog der CDU- und SPD-Fraktion. 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Asylsuchende sind durch externe Gebietskörperschaften in Immobilien im Kreis Euskirchen untergebracht? 2. Durch welche Gebietskörperschaften sind diese Jugendlichen wo untergebracht worden? TUWAS, Kall: 1 uaM vom JA Bad Honnef Corsten, Hellenthal: 2 uaM vom JA Eschweiler Haus Waltrud, Kall: 3 uaM von Stadt Köln "Transparenz" betreute zwischenzeitlich bis zu 38 uaM im Auftrag der Stadt Köln in der Jugendherberge Gemünd. Z.Z werden dort nur noch 5 uaM betreut, die Maßnahme endet zum 31.03.2016. Anna-Stiftung Köln hat 15 Plätze in Kommern und Schaven, zuständig sind Jugendämter aus Köln, Wesseling und Bergheim 3. Ist unsere Abteilung Jugend und Familie in diese Unterbringungen einbezogen worden? Die hiesige Abt. wurde grundsätzlich in Kenntnis gesetzt, dass es die o.g. Plätze gibt. - 12 - TOP 14 4. Durch wen und wie werden diese Jugendlichen im Alltag begleitet? Da es sich bei allen Betreuungsformen um Jugendhilfe handelt, werden diese auch durch die Einrichtungen betreut. 5. Wer führt in diesen Fällen die Fachaufsicht? Fachaufsicht hat jedes belegende Jugendamt im Einzelfall. Bei sog. "besonderen Vorkommnissen" und/oder strukturellen Problemen ist die Heimaufsicht beim Landesjugendamt zuständig. 6. Ist das Landesjugendamt involviert? Normales Vorgehen mit Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII. Für die Erteilung dieser Betriebserlaubnis ist das Landesjugendamt zuständig und war auch involviert. Lediglich bei der Betreuung in der JH Gemünd wurde die Heimaufsicht von der Stadt Köln in Kenntnis gesetzt, da es nur eine vorübergehende Unterkunft war. Deshalb war diese von der Betriebserlaubnis befreit und die Verantwortung liegt bei der Stadt Köln. Mitteilungen der Verwaltung Herr Bierdel spricht an alle Ausschussmitglieder eine Einladung zum Friedensfest am Sonntag, den 13.03.2016, im Kreishaus aus. Der Vorsitzende schließt um 19.40 Uhr die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Kolvenbach Vorsitzender Gesehen: gez. i.V. Poth Landrat gez. Michaela Hück Schriftführerin