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Beschlusstext (Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen von CDU und SPD)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
05.04.16, 14:49
Aktualisiert
05.04.16, 14:49
Beschlusstext (Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen von CDU und SPD) Beschlusstext (Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen von CDU und SPD)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13.1 Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen von CDU und SPD Die Verwaltung beantwortet den gemeinsamen Fragenkatalog der CDU- und SPD-Fraktion. 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Asylsuchende sind durch externe Gebietskörperschaften in Immobilien im Kreis Euskirchen untergebracht? 2. Durch welche Gebietskörperschaften sind diese Jugendlichen wo untergebracht worden? TUWAS, Kall: 1 uaM vom JA Bad Honnef Corsten, Hellenthal: 2 uaM vom JA Eschweiler Haus Waltrud, Kall: 3 uaM von Stadt Köln "Transparenz" betreute zwischenzeitlich bis zu 38 uaM im Auftrag der Stadt Köln in der Jugendherberge Gemünd. Z.Z werden dort nur noch 5 uaM betreut, die Maßnahme endet zum 31.03.2016. Anna-Stiftung Köln hat 15 Plätze in Kommern und Schaven, zuständig sind Jugendämter aus Köln, Wesseling und Bergheim 3. Ist unsere Abteilung Jugend und Familie in diese Unterbringungen einbezogen worden? Die hiesige Abt. wurde grundsätzlich in Kenntnis gesetzt, dass es die o.g. Plätze gibt. 4. Durch wen und wie werden diese Jugendlichen im Alltag begleitet? Da es sich bei allen Betreuungsformen um Jugendhilfe handelt, werden diese auch durch die Einrichtungen betreut. 5. Wer führt in diesen Fällen die Fachaufsicht? Fachaufsicht hat jedes belegende Jugendamt im Einzelfall. Bei sog. "besonderen Vorkommnissen" und/oder strukturellen Problemen ist die Heimaufsicht beim Landesjugendamt zuständig. 6. Ist das Landesjugendamt involviert? Normales Vorgehen mit Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII. Für die Erteilung dieser Betriebserlaubnis ist das Landesjugendamt zuständig und war auch involviert. Lediglich bei der Betreuung in der JH Gemünd wurde die Heimaufsicht von der Stadt Köln in Kenntnis gesetzt, da F 25/2016 es nur eine vorübergehende Unterkunft war. Deshalb war diese von der Betriebserlaubnis befreit und die Verantwortung liegt bei der Stadt Köln.