Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
05.04.16, 14:49
Aktualisiert
05.04.16, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2016 im Sitzungssaal
1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13.1
Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen von CDU und
SPD
Die Verwaltung beantwortet den gemeinsamen Fragenkatalog
der CDU- und SPD-Fraktion.
1.
Wie viele unbegleitete minderjährige Asylsuchende sind
durch externe Gebietskörperschaften in Immobilien im Kreis
Euskirchen untergebracht?
2.
Durch welche Gebietskörperschaften sind diese
Jugendlichen wo untergebracht worden?
TUWAS, Kall: 1 uaM vom JA Bad Honnef
Corsten, Hellenthal: 2 uaM vom JA Eschweiler
Haus Waltrud, Kall: 3 uaM von Stadt Köln
"Transparenz" betreute zwischenzeitlich bis zu 38 uaM im
Auftrag der Stadt Köln in der Jugendherberge Gemünd. Z.Z
werden dort nur noch 5 uaM betreut, die Maßnahme endet
zum 31.03.2016.
Anna-Stiftung Köln hat 15 Plätze in Kommern und
Schaven, zuständig sind Jugendämter aus Köln,
Wesseling und Bergheim
3.
Ist unsere Abteilung Jugend und Familie in diese
Unterbringungen einbezogen worden?
Die hiesige Abt. wurde grundsätzlich in Kenntnis gesetzt,
dass es die o.g. Plätze gibt.
4.
Durch wen und wie werden diese Jugendlichen im Alltag
begleitet?
Da es sich bei allen Betreuungsformen um Jugendhilfe
handelt, werden diese auch durch die Einrichtungen
betreut.
5.
Wer führt in diesen Fällen die Fachaufsicht?
Fachaufsicht hat jedes belegende Jugendamt im
Einzelfall. Bei sog. "besonderen Vorkommnissen"
und/oder strukturellen Problemen ist die Heimaufsicht
beim Landesjugendamt zuständig.
6.
Ist das Landesjugendamt involviert?
Normales Vorgehen mit Betriebserlaubnis gem. § 45
SGB VIII. Für die Erteilung dieser Betriebserlaubnis ist
das Landesjugendamt zuständig und war auch involviert.
Lediglich bei der Betreuung in der JH Gemünd wurde die
Heimaufsicht von der Stadt Köln in Kenntnis gesetzt, da
F 25/2016
es nur eine vorübergehende Unterkunft war. Deshalb war
diese von der Betriebserlaubnis befreit und die
Verantwortung liegt bei der Stadt Köln.