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Beschlusstext (Aufgabenübertragung kommunaler Schulsozialarbeit auf den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
05.04.16, 14:49
Aktualisiert
05.04.16, 14:49
Beschlusstext (Aufgabenübertragung kommunaler Schulsozialarbeit auf den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Aufgabenübertragung kommunaler Schulsozialarbeit auf den Kreis Euskirchen V 184/2016 Die Verwaltung beantwortet offen stehende Fragen. Das Mitglied Dirhold begrüßt das Konzept, die Schulsozialarbeit in die Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers zu legen. Intensiv wird das Thema Schulsozialarbeit an Grundschulen im Stadtgebiet Euskirchen im Ausschuss diskutiert. AV Poth weist darauf hin, dass Schulsozialarbeit nicht schulische Aufgaben übernehmen soll, sondern dies weiterhin in der Verantwortung des Landes liegt. Die Bedarfe für Schulsozialarbeit werden ermittelt, diskutiert und über die Jugendhilfe gesteuert. Zum Einsatz der 1,5 Stellen der Schulsozialarbeit im Grundschulbereich erfolgt eine erste Projektbeschreibung zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Der Vorsitzende erinnert in diesem Zusammenhang an die Befristung der geförderten BUT-Stellen zum Ende des Jahres 2017, über deren Fortführung nach der Sommerpause 2017 eine Entscheidung getroffen werden sollte. Anschließend stellt er die Vorlage mit einer Ergänzung in der Beschlussempfehlung zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die kommunalen SchulsozialarbeiterInnen im Umfang von 4,27 VK-Stellen zum 01.08.2016 in die Trägerschaft des Kreises Euskirchen zu übernehmen. Das Direktionsrecht des Kreises ist hierbei sicherzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen