Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
23.06.16, 12:02
Aktualisiert
23.06.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
09.06.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger
V 220/2016
der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales
hier: Vereinbarungen über Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele für den Zeitraum
20172019
Die Mitglieder Mende, Gerdemann, Stolz, Züll und SchweikertWehner nehmen wegen Befangenheit an der Beratung und
Beschlussfassung nicht teil.
Die Mitglieder der SPD-Fraktion greifen eine Anregung der CDUFraktion auf und beantragen eine Ergänzung der
Beschlussempfehlung sowohl bei V220/2016 als auch bei
V221/2016. Hiernach sollen während der Vereinbarungslaufzeit
die Zuschussbeträge jährlich um die durchschnittliche
Tariferhöhung im öffentlichen Dienst ( TVöD Kommunen) der
letzten 3 Jahre erhöht werden.
Der Ausschuss erklärt sich mit dieser Ergänzung der
Beschlussempfehlung einverstanden.
Der Vorsitzende lässt daher über folgenden Beschlussvorschlag
abstimmen:
Der Kreistag beschließt, mit den Zuwendungsempfängern die als
Anlage beigefügten Vereinbarungen über Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele ab dem 01.01.2017 für die Dauer
von drei Jahren abzuschließen. Für die Dauer der
Vereinbarungslaufzeit werden die Zuschussbeträge jährlich um
die durchschnittliche Tariferhöhung im öffentlichen Dienst (TVöD
Kommunen) der letzten 3 Jahre erhöht. Der Durchschnitt der
vergangenen 3 Jahre (2014 – 2016) beträgt 2,3 %.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen