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Beschlusstext (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für den Zeitraum 2017-2019)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
23.06.16, 12:02
Aktualisiert
23.06.16, 12:02
Beschlusstext (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales
hier: 	Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für den Zeitraum 	2017-2019)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.06.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger V 220/2016 der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für den Zeitraum 20172019 Die Mitglieder Mende, Gerdemann, Stolz, Züll und SchweikertWehner nehmen wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Die Mitglieder der SPD-Fraktion greifen eine Anregung der CDUFraktion auf und beantragen eine Ergänzung der Beschlussempfehlung sowohl bei V220/2016 als auch bei V221/2016. Hiernach sollen während der Vereinbarungslaufzeit die Zuschussbeträge jährlich um die durchschnittliche Tariferhöhung im öffentlichen Dienst ( TVöD Kommunen) der letzten 3 Jahre erhöht werden. Der Ausschuss erklärt sich mit dieser Ergänzung der Beschlussempfehlung einverstanden. Der Vorsitzende lässt daher über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: Der Kreistag beschließt, mit den Zuwendungsempfängern die als Anlage beigefügten Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele ab dem 01.01.2017 für die Dauer von drei Jahren abzuschließen. Für die Dauer der Vereinbarungslaufzeit werden die Zuschussbeträge jährlich um die durchschnittliche Tariferhöhung im öffentlichen Dienst (TVöD Kommunen) der letzten 3 Jahre erhöht. Der Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre (2014 – 2016) beträgt 2,3 %. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen