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Beschlusstext (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) im dem Bereich Gesundheit hier: Fortsetzung der Bezuschussung um weitere drei Jahre)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
72 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
23.06.16, 12:02
Aktualisiert
23.06.16, 12:02
Beschlusstext (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) im dem Bereich Gesundheit
hier: Fortsetzung der Bezuschussung um weitere drei Jahre)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.06.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u. a.) im dem Bereich Gesundheit hier: Fortsetzung der Bezuschussung um weitere drei Jahre V 221/2016 Herr Becker, Fachbereichsleiter der Sucht- und Wohnungshilfe des Caritasverbandes Euskirchen, bekommt Gelegenheit zur kurzen Stellungnahme. Herr Becker erläutert die umfangreichen Aufgaben der Sucht- und Wohnungshilfe und stellt die Fallzahlen und die Ausgaben in diesem Bereich vor. Der Ausschuss bedankt sich für diese Informationen und fährt mit der Tagesordnung fort. Der Ausschuss stimmt der V 221/2016 zu und empfiehlt folgende geänderte Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Bezuschussung im Sinne der Kreistagsbeschlüsse zu den Vorlagen V 83/2010 und V 22/2013 für den Zeitraum 2017 bis 2019 fortzusetzen und die als Anlage beigefügten Vereinbarungen für die Dauer von drei Jahren abzuschließen. Für die Dauer der Vereinbarungslaufzeit werden die Zuschussbeträge jährlich um die durchschnittliche Tariferhöhung im öffentlichen Dienst (TVöD Kommunen) der letzten 3 Jahre erhöht. Der Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre (2014 – 2016) beträgt 2,3 %. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen