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Beschlusstext (Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung - Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
23.06.16, 12:02
Aktualisiert
23.06.16, 12:02
Beschlusstext (Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung
- Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.06.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung - Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen Der Ausschuss stimmt der V 224/2016 zu und empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, 1. den als Anlage beigefügten Entwurf einer Vergütungsvereinbarung zum Leistungsbereich "Integrationshilfen in Förder- und Regelschule" mit Wirkung ab dem 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. noch notwendige redaktionelle Änderungen in der Vergütungsvereinbarung vorzunehmen. 2. die Einrichtung einer kreiseigenen Steuerungskraft für den Stellenplan 2017 vorzusehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen V 224/2016