Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
23.06.16, 12:02
Aktualisiert
23.06.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
09.06.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4
Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den
Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und
Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer
Behinderung
- Änderung der damit verbundenen
Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung
zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen
Der Ausschuss stimmt der V 224/2016 zu und empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung,
1. den als Anlage beigefügten Entwurf einer
Vergütungsvereinbarung zum Leistungsbereich
"Integrationshilfen in Förder- und Regelschule" mit
Wirkung ab dem 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk
Euskirchen abzuschließen. Die Verwaltung wird
ermächtigt, ggf. noch notwendige redaktionelle
Änderungen in der Vergütungsvereinbarung
vorzunehmen.
2. die Einrichtung einer kreiseigenen Steuerungskraft für den
Stellenplan 2017 vorzusehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen
V 224/2016