Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,6 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
18.10.12, 21:17
Aktualisiert
18.10.12, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 19. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 27.09.2012:
8.
Einbringung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2012
hier: - 1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012
- § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung
im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf
13.500.000 €
BM Herr Schemmel gibt bekannt, dass seitens der Einwohner/innen und Abgabepflichtigen im Sinne
der §§ 80/81 Abs. 3 GO NRW (neue Fassung) keine Einwendungen gegen den Entwurf der 1.
Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2012 erhoben wurden.
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12. September 2012 fasst der
Rat folgenden Beschluss:
Nach erfolgter Einbringung der 1. Nachtragssatzung 2012 am 12. September 2012 und Durchführung
des Verfahrens entsprechend §§ 80/81 GO NRW beschließt der Rat die 1. Nachtragssatzung für das
Haushaltsjahr 2012 in der eingebrachten Fassung.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -