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Beschlußtext (1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012 hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,6 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
18.10.12, 21:17
Aktualisiert
18.10.12, 21:17
Beschlußtext (1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012
hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 19. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 27.09.2012: 8. Einbringung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2012 hier: - 1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012 - § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 € BM Herr Schemmel gibt bekannt, dass seitens der Einwohner/innen und Abgabepflichtigen im Sinne der §§ 80/81 Abs. 3 GO NRW (neue Fassung) keine Einwendungen gegen den Entwurf der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2012 erhoben wurden. Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12. September 2012 fasst der Rat folgenden Beschluss: Nach erfolgter Einbringung der 1. Nachtragssatzung 2012 am 12. September 2012 und Durchführung des Verfahrens entsprechend §§ 80/81 GO NRW beschließt der Rat die 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2012 in der eingebrachten Fassung. Beratungsergebnis: - einstimmig -