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Beschlusstext (Erlass der Achten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
06.12.2017
Erstellt
11.12.17, 16:05
Aktualisiert
11.12.17, 16:05
Beschlusstext (Erlass der Achten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 06.12.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP Erlass der Achten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 Die Änderungssatzung wird in § 6 Abs. 1 Buchstabe g. Satz 2) wie folgt ergänzt: Für „Private Bauherren“ von Ein- und Zweifamilienhäusern - nach Vorlage einer Bescheinigung - und für kommunale Maßnahmen im Bleibelastungsgebiet wird die Gebühr von 2,60 €/t auf 4,00 €/t geändert. V 388/2017 1. Ergänzun g