Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
06.12.2017
Erstellt
11.12.17, 16:05
Aktualisiert
11.12.17, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 06.12.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP
Erlass der Achten Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis
Euskirchen vom 21.12.2005
Die Änderungssatzung wird in § 6 Abs. 1 Buchstabe g. Satz 2)
wie folgt ergänzt:
Für „Private Bauherren“ von Ein- und Zweifamilienhäusern - nach
Vorlage einer Bescheinigung - und für kommunale Maßnahmen
im Bleibelastungsgebiet wird die Gebühr von 2,60 €/t auf 4,00 €/t
geändert.
V 388/2017
1. Ergänzun
g