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Beschlusstext (Erlass der Achten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
06.12.2017
Erstellt
11.12.17, 16:05
Aktualisiert
13.12.17, 14:17
Beschlusstext (Erlass der Achten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 06.12.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 25 Erlass der Achten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 Fraktionsvorsitzender Grutke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet um Beantwortung der Fragen, welche Zielgruppe bei der kostenfreien Anlieferung von Gefahrstoffen gemeint sei, wo die Zielgruppe, konkret die Privaten, in der Satzung fixiert seien und was passiere, wenn die Rücklagen, aus der ein Teil der Abfallgebühren gesponsert werden, aufgebraucht seien. Geschäftsbereichsleiter V Blindert führt aus, dass die Zielgruppe ausdrücklich in § 5 der Abfallbeseitigungssatzung des Kreises Euskirchen benannt sei. Darin sei aufgeführt, dass Gefahrstoffe von Haushalten und Schulen in unbegrenzter Menge angenommen würden, von Gewerbetreibenden nur in Kleinmengen. Daher seien die privaten Haushalte, Schulen und auch die Kommunen von der Gebühr befreit. Die Veränderungen des Sonderpostens habe man im Blick. Ggfs. werde man gegensteuern und in Abhängigkeit von den Ausschreibungsergebnissen über eine Gebührenanpassung reden müssen. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Achte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung unter Berücksichtigung der Z 2. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 388/2017