Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Abrechnung der Anlage –Schuckenteichweg – 2. Bauabschnitt)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
18.10.12, 21:17
Aktualisiert
18.10.12, 21:17
Beschlußtext (Abrechnung der Anlage –Schuckenteichweg – 2. Bauabschnitt)

öffnen download melden Dateigröße: 7,4 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 19. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 27.09.2012: 15. Abrechnung der Anlage –Schuckenteichweg – 2. Bauabschnitt Auf Bitte von RM Herrn Hachmeister sagt BM Herr Schemmel zu, die Vorlage zu diesem TOP im Rahmen des Protokolls näher zu erläutern. Anmerkung zum Protokoll: Die endgültige erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage wie im Fall des 2. Bauabschnitts des Schuckenteichweges setzt für die Beitragsabrechnung nach Baugesetzbuch (BauGB) üblicherweise das Vorliegen eines Bebauungsplanes voraus. Liegt ein solcher nicht oder nur für einen Teilbereich des betreffenden Abrechnungsgebietes vor, so dürfen gemäß § 125 Abs. 1 + 2 BauGB diese Straßen nur ausgebaut werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 – 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Darin sind im einzelnen die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, die Belange der Denkmalschutzpflege, der Kirchen und Religiongsgesellschaften und des Umweltschutzes sowie der Landschaftspflege geregelt. Die Beschlussfassung am 27.09.12 musste aus formalen Gründen zwingend erfolgen. Ansonsten läuft die Gemeinde Gefahr, dass der Klage des Anliegers aus formellen Gründen vom Verwaltungsgericht Minden stattgegeben wird. Beschluss: Der Rat fasst folgenden Beschluss: Die erstmals hergestellte Anlage – Schuckenteichweg 2. BA – entspricht den Anforderungen des § 1 Abs. 4-7 BauGB. Beratungsergebnis: - 23 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 5 Enthaltung(en) -