Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
18.10.12, 21:17
Aktualisiert
18.10.12, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 19. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 27.09.2012:
15. Abrechnung der Anlage –Schuckenteichweg – 2. Bauabschnitt
Auf Bitte von RM Herrn Hachmeister sagt BM Herr Schemmel zu, die Vorlage zu diesem TOP im
Rahmen des Protokolls näher zu erläutern.
Anmerkung zum Protokoll: Die endgültige erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage wie im Fall
des 2. Bauabschnitts des Schuckenteichweges setzt für die
Beitragsabrechnung nach Baugesetzbuch (BauGB) üblicherweise das
Vorliegen eines Bebauungsplanes voraus. Liegt ein solcher nicht oder nur
für einen Teilbereich des betreffenden Abrechnungsgebietes vor, so dürfen
gemäß § 125 Abs. 1 + 2 BauGB diese Straßen nur ausgebaut werden, wenn
sie den in § 1 Abs. 4 – 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen.
Darin sind im einzelnen die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung,
Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und
Entwicklung
zentraler
Versorgungsbereiche,
die
Belange
der
Denkmalschutzpflege, der Kirchen und Religiongsgesellschaften und des
Umweltschutzes sowie der Landschaftspflege geregelt.
Die Beschlussfassung am 27.09.12 musste aus formalen Gründen zwingend
erfolgen. Ansonsten läuft die Gemeinde Gefahr, dass der Klage des
Anliegers aus formellen Gründen vom Verwaltungsgericht Minden
stattgegeben wird.
Beschluss:
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Die erstmals hergestellte Anlage – Schuckenteichweg 2. BA – entspricht den Anforderungen des § 1
Abs. 4-7 BauGB.
Beratungsergebnis:
- 23 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 5 Enthaltung(en) -