Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW gegen den Bau von Reihenhäusern in allen vier Stadtteilen zur Unterbringung von Flüchtlingen hier: Entscheidung über die Zulässigkeit und inhaltliche Befassung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
22.06.16, 13:01
Aktualisiert
22.06.16, 13:01
Beschlusstext (Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW gegen den Bau von Reihenhäusern in allen vier Stadtteilen zur Unterbringung von Flüchtlingen
hier: Entscheidung über die Zulässigkeit und inhaltliche Befassung)

öffnen download melden Dateigröße: 70 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 22.06.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 14.06.2016 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW gegen den Bau von Reihenhäusern in allen vier Stadtteilen zur Unterbringung von Flüchtlingen hier: Entscheidung über die Zulässigkeit und inhaltliche Befassung Vorlagennummer: 101/2016 I. Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Der Rat stellt fest, dass das Bürgerbegehren zur „Aufstellung von mobilen Wohneinheiten für Flüchtlinge statt Errichtung von festen Wohnbauten“ zulässig ist. II. Entscheidung zum Bürgerbegehren Der Rat entspricht dem Bürgerbegehren nicht. Als Termin für den Bürgerentscheid wird der 28. August 2016 bestimmt. Als Abstimmungslokal wird die Aula Johannes-Gutenberg-Schule festgelegt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)