Daten
Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
22.06.16, 13:01
Aktualisiert
22.06.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 22.06.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 15. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 14.06.2016 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW gegen den Bau von Reihenhäusern in allen vier
Stadtteilen zur Unterbringung von Flüchtlingen
hier: Entscheidung über die Zulässigkeit und inhaltliche Befassung
Vorlagennummer: 101/2016
I. Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Der Rat stellt fest, dass das Bürgerbegehren zur „Aufstellung von mobilen
Wohneinheiten für Flüchtlinge statt Errichtung von festen Wohnbauten“ zulässig ist.
II. Entscheidung zum Bürgerbegehren
Der Rat entspricht dem Bürgerbegehren nicht.
Als Termin für den Bürgerentscheid wird der 28. August 2016 bestimmt.
Als Abstimmungslokal wird die Aula Johannes-Gutenberg-Schule festgelegt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)