Daten
Kommune
                    Wesseling
                Größe
                        69 kB
                    Datum
                        16.02.2016
                    Erstellt
                        23.02.16, 13:01
                    Aktualisiert
                        23.02.16, 13:01
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                Stadt Wesseling
Wesseling, den 22.02.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Hauptausschusses
vom Dienstag, den 16.02.2016 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
Widmung eines Gemeinschaftsgrundstückes (Eigentümerstraße) in Wesseling als
Straße für den öffentlichen Verkehr
Vorlagennummer: 3/2016
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Wesseling beschließt,
die auf dem Lageplan dargestellte Planstraße A, Gemarkung Keldenich, Flur 11,
Flurstück 794, zur Erschließung der Häuser 3–6,
als sonstige öffentliche Straße (Eigentümerstraße) gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - in der zurzeit geltenden Fassung (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
            
         
                    