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Beschlusstext (Widmung eines Gemeinschaftsgrundstückes (Eigentümerstraße) in Wesseling als Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
69 kB
Datum
16.02.2016
Erstellt
23.02.16, 13:01
Aktualisiert
23.02.16, 13:01
Beschlusstext (Widmung eines Gemeinschaftsgrundstückes (Eigentümerstraße) in Wesseling als Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 22.02.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 16.02.2016 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Widmung eines Gemeinschaftsgrundstückes (Eigentümerstraße) in Wesseling als Straße für den öffentlichen Verkehr Vorlagennummer: 3/2016 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat der Stadt Wesseling beschließt, die auf dem Lageplan dargestellte Planstraße A, Gemarkung Keldenich, Flur 11, Flurstück 794, zur Erschließung der Häuser 3–6, als sonstige öffentliche Straße (Eigentümerstraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - in der zurzeit geltenden Fassung (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)