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Beschlusstext (K 41, Grundhafte Erneuerung vom Abzweig Reetz (K 71) bis zu B 258 (Ahrtal))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
06.12.2017
Erstellt
11.12.17, 16:05
Aktualisiert
13.12.17, 14:17
Beschlusstext (K 41, Grundhafte Erneuerung vom Abzweig Reetz (K 71) bis zu B 258 (Ahrtal))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 06.12.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 20 K 41, Grundhafte Erneuerung vom Abzweig Reetz (K 71) bis V 371/2017 zu B 258 (Ahrtal) Der Kreisausschuss stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 41 vom Abzweig Reetz (K 71) bis zur B 258 (Ahrtal) zu. Der Kreisausschuss beschließt den Auftrag für die Erneuerungsmaßnahmen nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben und vor Vergabe des Auftrags zur Vermeidung der Ausschlusswirkung den vorzeitigen Baubeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig