Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
20.12.17, 16:06
Aktualisiert
20.12.17, 16:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 13.12.2017 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP
Erlass der Achten Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis
Euskirchen vom 21.12.2005
Die Änderungssatzung wird in § 6 Abs. 1 Buchstabe g. Satz 2)
wie folgt ergänzt:
Für „Private Bauherren“ von Ein- und Zweifamilienhäusern - nach
Vorlage einer Bescheinigung - und für kommunale Maßnahmen
im Bleibelastungsgebiet wird die Gebühr von 2,60 €/t auf 4,00 €/t
geändert.
V 388/2017
1. Ergänzun
g