Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
20.12.17, 16:06
Aktualisiert
20.12.17, 16:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 13.12.2017 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP
Erlass einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen
im Gebiet des Kreises Euskirchen
V 384/2017
1. Ergänzun
g
Der Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Ausschusssitzung vertagt.
Die SPD-Fraktion hat folgenden Vorschlag zur Änderung der
Verordnung unterbreitet:
§ 4 erhält folgende Fassung:
(1)
Die
Haltungsperson
hat
sicherzustellen,
dass
fortpflanzungsfähige Katzen, die im Gebiet des Kreises
Euskirchen gehalten werden, keinen unkontrolliert freien Auslauf
haben. Kann die Haltungsperson dies nicht sicherstellen, so hat
sie
die
Katze
durch
einen
Tierarzt/eine
Tierärztin
fortpflanzungsunfähig zu machen.
(2) Von den Verpflichtungen nach Absatz 1 können auf Antrag,
durch das Veterinäramt Ausnahmen zugelassen werden, wenn
die Interessen der Haltungsperson im Einzelfall nicht nur
geringfügig überwiegen. Das ist insbesondere der Fall, wenn die
Haltungsperson glaubhaft macht, dass ein berechtigtes Interesse
an der Zucht mit der Katze besteht, und dass die Kontrolle und
Versorgung aller Nachkommen gewährleistet ist. Die übrigen
Bestimmungen des § 3 bleiben hiervon unberührt.
In § 5 Abs. 3 ist der letzte Satz wie folgt zu ändern:
Nach der Kastration kann die Katze wieder in die Freiheit
entlassen werden.
In § 6 Abs. 1 ist der 3. Satz wie folgt zu ändern:
Nach der Kastration kann die Katze wieder in die Freiheit
entlassen werden.
Es bestehen keine Bedenken, dem Änderungsvorschlag zu
folgen. Der Text der Verordnung ist entsprechend neu gefasst
worden.