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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Bildung und Inklusion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
154 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
14.06.16, 12:02
Aktualisiert
14.06.16, 12:02

Inhalt der Datei

Euskirchen, 08.06.2016 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 07.06.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 17:55 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Ramers, Markus, Blankenheim (SPD) b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen vertritt Herrn Johannes Mertens Gerdemann, Rita, Zülpich Jesus Pinto, Sara, Euskirchen Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Schulz, Günther, Mechernich Stolz, Ute, Kall Wasems, Hans Peter, Blankenheim SPD Cremer, Franz, Hellenthal vertritt Frau Gianna Lakhal Fischer, Klaus, Zülpich Kunz, Emmanuel, Kall Seidler, Stefanie, Dahlem FDP Grau, Christian, Zülpich Räderscheidt, Maf, Schleiden Bündnis 90/DIE GRÜNEN Konias, Nathalie, Mechernich Nitsche, Valérie, Euskirchen UWV Kleditz, Georg, Euskirchen DIE LINKE Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich Ohne Fraktion Dr. Günzel, Ulrich, Bad Münstereifel Luxenburger-Schlösser, Andrea, Euskirchen Prüßmann, Arnd, Swisttal Roebers, Jochen, Alfter Schütz, Jan, Köln -2Tilk, Jürgen, Euskirchen c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV Frau Fathmann, GB IV/ Leiterin Abt. 40 Herr Recher, GB IV / 40 als Schriftführer d) Sonstige Herr Rellecke, Schulrat Hauptschulen Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Mertens, Johannes, Dahlem SPD Lakhal, Gianna, Euskirchen Ohne Fraktion Lehmann, Lisa, Bonn Schmitz, Gabriele, Alfter Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Ausschuss stellt die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung einstimmig fest. Schulische Angelegenheiten TOP 3 Nutzung digitaler Medien im Schulunterricht hier: Erfahrungsberichte der kreiseigenen Schulen Auf Nachfrage des Ausschusses erläutert Herr Tilk, ThomasEßer-Berufskolleg, dass das Vorhandensein eigener Tablets auch vom Bildungsgang abhängig ist. So verfügen im Info 160/2016 -3Bildungsgang „Informationstechnische Assistenten“ alle Schüler/innen über ein eigenens Gerät. Sofern es in anderen Bildungsgängen so sein sollte, dass kein eigenes Tablet vorhanden ist, wird seitens der Schule ein entsprechendes Gerät zur Verfügung gestellt. Bei der Nutzung im Unterricht spielt es keine Rolle, ob die Schüler/-innen ein Tablet mit Betriebssystem von Android, Windows oder Apple nutzen. Zu den negativen Aspekten der Nutzung von Tablets im Unterricht führt Herr Tilk u.a. aus, dass diese im Bereich der Technik zu finden sind, da das Thomas-Eßer-Berufskolleg nicht über ein flächendeckendes WLAN-Netz verfügt. Entlastet wird das System der Schule durch Schüler/-innen, die ihr Tablet mit einer eigenen “mobilen Flatrate“ nutzen. Die Verwaltung wird den Ausschuss über die Entwicklung weiterhin auf dem Laufenden halten. Die Info 160/2016 wird abschließend im Ausschuss für Bildung und Inklusion behandelt. Eine weitere Beratung im Kreisausschuss sowie im Kreistag erfolgt nicht. TOP 4 Arbeitsbericht für das Jahr 2015 der Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen Zur Einführung erläutert Frau Remmert die Arbeit der Schulberatungsstelle mit Hilfe eines Filmes des Zentrums für Schulpsychologie der Landeshauptstadt Düsseldorf. Frau Remmert erläutert, dass die Wartezeiten als Indikator erstmals erfasst wurden und warum die Wartezeit für Lehrer/innen mit zwei Wochen deutlich unter der Wartezeit von Eltern (6 Wochen) liegt. Das liegt zum einen daran, dass die Anfragen von Lehrkräften meist als krisenhaft beschrieben werden und somit dringlicher behandelt werden. Desweiteren ist davon auszugehen, dass die Beratung einer Lehrkraft multiplikatorisch für viele Schüler/-innen wirkt. Zu betonen ist, dass ca. ¼ der Elternanfragen innerhalb einer Kalenderwoche beraten werden. Bei Ihrer Anmeldung werden die Eltern auf die Wartezeit hingewiesen und gleichzeitig nach der Dringlichkeit ihres Beratungsbedarfes gefragt. Für Beratungen - im Jahr 2015 waren es 210 - sind 1-15 Kontaktaufnahmen notwendig; unabhängig davon ob persönlich, telefonisch oder per Mail. Durchschnittlich sind für eine Beratung drei Kontaktaufnahmen nötig. Seitens des Ausschusses wird auf die deutliche Verbesserung der Wartezeit hingewiesen; vor geraumer Zeit lag die Wartezeit bei mehreren Monaten. Die Mitglieder des Ausschusses bedanken sich für den ausführlichen Bericht der Schulberatungsstelle. Info 162/2016 -4- TOP 5 Sachstand zur Beschulung minderjähriger Flüchtlinge - mündl. Bericht Herr Rellecke, Schulrat Hauptschulen und Generale Migration, erörtert, dass sich die Situation im zweiten Halbjahr deutlich entspannt hat und es aktuell kaum minderjährige Flüchtlinge gibt, die auf eine Beschulung warten. Insgesamt sind es im Schuljahr 2015/16 590 schulpflichtige Zuwanderer, die an Schulen im Kreis Euskirchen beschult werden. In Dienstbesprechungen mit den kreisangehörigen Kommunen, an denen neben den Schulträgern auch Vertreter der jeweiligen Schule teilgenommen haben, wurde die Situation vor Ort analysiert. Lediglich in der Gemeine Weilerswist sowie in den Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Nettersheim, stehen diese Gespräche noch aus. Herr Mörsch, Die Linke, beanstandet die Situation im Stadtgebiet Mechernich, da die Realschule Mechernich aktuell über keine Internationale Förderklasse verfügt bzw. dort keine eingerichtet wird, obwohl die Schule erst in zwei Jahren ausläuft. Herrn Rellecke ist diese Problematik bekannt und er befindet sich bereits in Gesprächen mit der Bezirksregierung. Zukunftsprognosen sind nur schwer aufzustellen, da die Flüchtlingssituation von niemandem so recht eingeschätzt werden kann. Momentan sind allerdings alle Schulen mit eingerichteten Internationalen Förderklassen bzw. Vorbereitungsklassen sowohl in personeller Hinsicht als auch in räumlicher Hinsicht an der Kapazitätsgrenze angelangt. Zurzeit erfolgt eine monatliche Abfrage bei den Schulen, um ggf. personell nachsteuern zu können. Während bisher für eine eingerichtete Klasse etwa 0,5 Stellenanteile zur Verfügung gestellt wurden, ist es aktuell so, dass für 25-30 schulpflichtige Flüchtlinge eine zusätzliche Lehrkraft zur Verfügung gestellt wird. Während eine Besetzung der entsprechenden Lehrerstellen im Bereich der Gesamtschulen und Gymnasien eher unproblematisch ist, laufen Stellen im Hauptschulbereich oft leer. Im Grundschulbereich können die Stellen nicht besetzt werden, da der Markt aktuell keine „unversorgten“ Lehrkräfte hergibt und wesentlich mehr Stellen als Bewerber vorhanden sind. Auf Nachfrage von Herrn Kleditz, UWV, erläutert Herr Rellecke, dass ca. 20 % der schulpflichtigen Zuwanderer nach ca. einem Jahr in eine der Schulform entsprechende Regelklasse überführt werden. Bei den verbleibenden 80 % ist das nach spätestens ca. zwei Jahren der Fall. Frau Räderscheidt, FDP, bittet um Überprüfung, ob für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die Möglichkeit bestehe, vergünstigte Tickets für den ÖPNV anzubieten. Dies verbessere die Mobilität der jungen Menschen und ermögliche diesen eine bessere Gestaltung ihrer Freizeit; z.B. Teilnahme an Vereinssport, etc. -5- TOP 6 Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen V 222/2016 Das Prozedere bei der Übernahme der Stephanusschule wird vom Prinzip so ablaufen wie die Übernahme der Matthias-HagenSchule; auch bei der Stephanusschule ist beabsichtigt, dass die Finanzierung über die differenzierte Kreisumlage erfolgt. Die Mitglieder des Ausschusses befürworten die weitsichtige Vorgehensweise der Verwaltung, die zum Erhalt einer wohnortnahen Förderschullandschaft beitragen soll. Die Frage, ob die Finanzierung der Förderschulen auch dann über eine differenzierte Kreisumlage erfolgt, wenn sich mittelfristig möglicherweise alle kommunalen Förderschulen in Kreisträgerschaft befinden, wird zu gegebener Zeit geklärt. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum aktuellen Sachstand der Förderschulen im Verbund zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich einer Übernahme der Schulträgeraufgaben der Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen - vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit den Städten Zülpich und Mechernich, welche nach Möglichkeit bereits in der nächsten Sitzung des Fachausschusses am 13.09.2016 vorgestellt werden, und - vorbehaltlich der Genehmigung der oberen Schulaufsicht – zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Städten Zülpich und Mechernich in konkrete Verhandlungen bezüglich der Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule einzutreten und gleichzeitig mit der oberen Schulaufsichtsbehörde die schulrechtlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen zur Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen bis zur ersten Sitzungsrunde 2017 abzuklären. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen TOP 7 Besetzung von Schulleitungsstellen - Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016 Die Mitglieder des Ausschusses kritisieren die Gesetzesänderung des Landes NRW, weil es eine erhebliche Beschneidung der Schulträgerrechte bedeutet. V 225/2016 -6Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung Der Kreistag beschließt: Die Ausübung des Vorschlagsrechts des Kreises Euskirchen als Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gem. § 61. Abs. 2 Schulgesetz NRW wird dem Ausschuss für Bildung und Inklusion übertragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Sport- und Kulturangelegenheiten TOP 8 Regionale Kulturförderung Landschaftsverband Rheinland 2017 hier: Information über die eingereichten Anträge Info 146/2016 Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Info 146/2016 zustimmend zur Kenntnis. TOP 9 Zweckverband Region Aachen - Entwicklungsperspektiven Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 06.06.2016 Um sich seitens des Kreises Euskirchen positionieren zu können, wird eine interfraktionelle Projektgruppe eingerichtet. In diesem Zusammenhang teilt Herr Poth mit, dass er es nicht für sinnvoll erachtet, dass der Zweckverband Aachen – wie von einigen Mitgliedern gefordert – die Schulträgerschaft der Förderschulen und der Berufskollegs der dem Zweckverband angehörigen Mitglieder übernimmt. Erfahrungen haben gezeigt, dass schon eine enge Zusammenarbeit der Berufskollegs des Kreises Euskirchen mit den Berufskollegs der Städteregion Aachen keine Vorteile bringt. Die Info 152/2016 wird zur Kenntnis genommen. TOP 10 Informationen der Verwaltung -Mündl. BerichtSeitens der Verwaltung liegen keine Informationen vor. Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Info 152/2016 Z1 -7- Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Markus Ramers Vorsitzender Gesehen: gez. i.V. Poth Landrat gez. Recher Schriftführer(in)