Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
154 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
14.06.16, 12:02
Aktualisiert
14.06.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 08.06.2016
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 07.06.2016
im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
17:55 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Ramers, Markus, Blankenheim (SPD)
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen vertritt Herrn Johannes Mertens
Gerdemann, Rita, Zülpich
Jesus Pinto, Sara, Euskirchen
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Schulz, Günther, Mechernich
Stolz, Ute, Kall
Wasems, Hans Peter, Blankenheim
SPD
Cremer, Franz, Hellenthal vertritt Frau Gianna Lakhal
Fischer, Klaus, Zülpich
Kunz, Emmanuel, Kall
Seidler, Stefanie, Dahlem
FDP
Grau, Christian, Zülpich
Räderscheidt, Maf, Schleiden
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Konias, Nathalie, Mechernich
Nitsche, Valérie, Euskirchen
UWV
Kleditz, Georg, Euskirchen
DIE LINKE
Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich
Ohne Fraktion
Dr. Günzel, Ulrich, Bad Münstereifel
Luxenburger-Schlösser, Andrea, Euskirchen
Prüßmann, Arnd, Swisttal
Roebers, Jochen, Alfter
Schütz, Jan, Köln
-2Tilk, Jürgen, Euskirchen
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV
Frau Fathmann, GB IV/ Leiterin Abt. 40
Herr Recher, GB IV / 40 als Schriftführer
d) Sonstige
Herr Rellecke, Schulrat Hauptschulen
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und
Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Mertens, Johannes, Dahlem
SPD
Lakhal, Gianna, Euskirchen
Ohne Fraktion
Lehmann, Lisa, Bonn
Schmitz, Gabriele, Alfter
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß
eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Ausschuss stellt die Tagesordnung in der vorliegenden
Fassung einstimmig fest.
Schulische Angelegenheiten
TOP 3
Nutzung digitaler Medien im Schulunterricht
hier: Erfahrungsberichte der kreiseigenen Schulen
Auf Nachfrage des Ausschusses erläutert Herr Tilk, ThomasEßer-Berufskolleg, dass das Vorhandensein eigener Tablets
auch vom Bildungsgang abhängig ist. So verfügen im
Info
160/2016
-3Bildungsgang „Informationstechnische Assistenten“ alle Schüler/innen über ein eigenens Gerät.
Sofern es in anderen Bildungsgängen so sein sollte, dass kein
eigenes Tablet vorhanden ist, wird seitens der Schule ein
entsprechendes Gerät zur Verfügung gestellt.
Bei der Nutzung im Unterricht spielt es keine Rolle, ob die
Schüler/-innen ein Tablet mit Betriebssystem von Android,
Windows oder Apple nutzen.
Zu den negativen Aspekten der Nutzung von Tablets im
Unterricht führt Herr Tilk u.a. aus, dass diese im Bereich der
Technik zu finden sind, da das Thomas-Eßer-Berufskolleg nicht
über ein flächendeckendes WLAN-Netz verfügt. Entlastet wird
das System der Schule durch Schüler/-innen, die ihr Tablet mit
einer eigenen “mobilen Flatrate“ nutzen.
Die Verwaltung wird den Ausschuss über die Entwicklung
weiterhin auf dem Laufenden halten.
Die Info 160/2016 wird abschließend im Ausschuss für Bildung
und Inklusion behandelt. Eine weitere Beratung im
Kreisausschuss sowie im Kreistag erfolgt nicht.
TOP 4
Arbeitsbericht für das Jahr 2015 der Schulberatungsstelle
für den Kreis Euskirchen
Zur Einführung erläutert Frau Remmert die Arbeit der
Schulberatungsstelle mit Hilfe eines Filmes des Zentrums für
Schulpsychologie der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Frau Remmert erläutert, dass die Wartezeiten als Indikator
erstmals erfasst wurden und warum die Wartezeit für Lehrer/innen mit zwei Wochen deutlich unter der Wartezeit von Eltern (6
Wochen) liegt. Das liegt zum einen daran, dass die Anfragen von
Lehrkräften meist als krisenhaft beschrieben werden und somit
dringlicher behandelt werden. Desweiteren ist davon
auszugehen, dass die Beratung einer Lehrkraft multiplikatorisch
für viele Schüler/-innen wirkt.
Zu betonen ist, dass ca. ¼ der Elternanfragen innerhalb einer
Kalenderwoche beraten werden. Bei Ihrer Anmeldung werden die
Eltern auf die Wartezeit hingewiesen und gleichzeitig nach der
Dringlichkeit ihres Beratungsbedarfes gefragt.
Für Beratungen - im Jahr 2015 waren es 210 - sind 1-15
Kontaktaufnahmen notwendig; unabhängig davon ob persönlich,
telefonisch oder per Mail. Durchschnittlich sind für eine Beratung
drei Kontaktaufnahmen nötig.
Seitens des Ausschusses wird auf die deutliche Verbesserung
der Wartezeit hingewiesen; vor geraumer Zeit lag die Wartezeit
bei mehreren Monaten.
Die Mitglieder des Ausschusses bedanken sich für den
ausführlichen Bericht der Schulberatungsstelle.
Info
162/2016
-4-
TOP 5
Sachstand zur Beschulung minderjähriger Flüchtlinge
- mündl. Bericht Herr Rellecke, Schulrat Hauptschulen und Generale Migration,
erörtert, dass sich die Situation im zweiten Halbjahr deutlich
entspannt hat und es aktuell kaum minderjährige Flüchtlinge gibt,
die auf eine Beschulung warten. Insgesamt sind es im Schuljahr
2015/16 590 schulpflichtige Zuwanderer, die an Schulen im Kreis
Euskirchen beschult werden.
In Dienstbesprechungen mit den kreisangehörigen Kommunen,
an denen neben den Schulträgern auch Vertreter der jeweiligen
Schule teilgenommen haben, wurde die Situation vor Ort
analysiert. Lediglich in der Gemeine Weilerswist sowie in den
Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Nettersheim, stehen diese
Gespräche noch aus.
Herr Mörsch, Die Linke, beanstandet die Situation im Stadtgebiet
Mechernich, da die Realschule Mechernich aktuell über keine
Internationale Förderklasse verfügt bzw. dort keine eingerichtet
wird, obwohl die Schule erst in zwei Jahren ausläuft.
Herrn Rellecke ist diese Problematik bekannt und er befindet sich
bereits in Gesprächen mit der Bezirksregierung.
Zukunftsprognosen sind nur schwer aufzustellen, da die
Flüchtlingssituation von niemandem so recht eingeschätzt
werden kann. Momentan sind allerdings alle Schulen mit
eingerichteten Internationalen Förderklassen bzw.
Vorbereitungsklassen sowohl in personeller Hinsicht als auch in
räumlicher Hinsicht an der Kapazitätsgrenze angelangt.
Zurzeit erfolgt eine monatliche Abfrage bei den Schulen, um ggf.
personell nachsteuern zu können. Während bisher für eine
eingerichtete Klasse etwa 0,5 Stellenanteile zur Verfügung
gestellt wurden, ist es aktuell so, dass für 25-30 schulpflichtige
Flüchtlinge eine zusätzliche Lehrkraft zur Verfügung gestellt wird.
Während eine Besetzung der entsprechenden Lehrerstellen im
Bereich der Gesamtschulen und Gymnasien eher
unproblematisch ist, laufen Stellen im Hauptschulbereich oft leer.
Im Grundschulbereich können die Stellen nicht besetzt werden,
da der Markt aktuell keine „unversorgten“ Lehrkräfte hergibt und
wesentlich mehr Stellen als Bewerber vorhanden sind.
Auf Nachfrage von Herrn Kleditz, UWV, erläutert Herr Rellecke,
dass ca. 20 % der schulpflichtigen Zuwanderer nach ca. einem
Jahr in eine der Schulform entsprechende Regelklasse überführt
werden. Bei den verbleibenden 80 % ist das nach spätestens ca.
zwei Jahren der Fall.
Frau Räderscheidt, FDP, bittet um Überprüfung, ob für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die Möglichkeit bestehe,
vergünstigte Tickets für den ÖPNV anzubieten. Dies verbessere
die Mobilität der jungen Menschen und ermögliche diesen eine
bessere Gestaltung ihrer Freizeit; z.B. Teilnahme an
Vereinssport, etc.
-5-
TOP 6
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die
Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen
V 222/2016
Das Prozedere bei der Übernahme der Stephanusschule wird
vom Prinzip so ablaufen wie die Übernahme der Matthias-HagenSchule; auch bei der Stephanusschule ist beabsichtigt, dass die
Finanzierung über die differenzierte Kreisumlage erfolgt.
Die Mitglieder des Ausschusses befürworten die weitsichtige
Vorgehensweise der Verwaltung, die zum Erhalt einer
wohnortnahen Förderschullandschaft beitragen soll.
Die Frage, ob die Finanzierung der Förderschulen auch dann
über eine differenzierte Kreisumlage erfolgt, wenn sich
mittelfristig möglicherweise alle kommunalen Förderschulen in
Kreisträgerschaft befinden, wird zu gegebener Zeit geklärt.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
1. Der Kreistag nimmt die Ausführungen zum aktuellen
Sachstand der Förderschulen im Verbund zur Kenntnis und
stimmt grundsätzlich einer Übernahme der
Schulträgeraufgaben der Stephanusschule durch den Kreis
Euskirchen
- vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten
Übernahmeverhandlungen mit den Städten Zülpich und
Mechernich, welche nach Möglichkeit bereits in der nächsten
Sitzung des Fachausschusses am 13.09.2016 vorgestellt
werden, und
- vorbehaltlich der Genehmigung der oberen Schulaufsicht –
zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Städten Zülpich und
Mechernich in konkrete Verhandlungen bezüglich der
Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule
einzutreten und gleichzeitig mit der oberen
Schulaufsichtsbehörde die schulrechtlichen und
schulorganisatorischen Voraussetzungen zur Übernahme der
Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen bis zur ersten
Sitzungsrunde 2017 abzuklären.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
TOP 7
Besetzung von Schulleitungsstellen
- Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des
Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016
Die Mitglieder des Ausschusses kritisieren die
Gesetzesänderung des Landes NRW, weil es eine erhebliche
Beschneidung der Schulträgerrechte bedeutet.
V 225/2016
-6Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung
Der Kreistag beschließt:
Die Ausübung des Vorschlagsrechts des Kreises Euskirchen als
Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gem. §
61. Abs. 2 Schulgesetz NRW wird dem Ausschuss für Bildung
und Inklusion übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Sport- und Kulturangelegenheiten
TOP 8
Regionale Kulturförderung Landschaftsverband Rheinland
2017
hier: Information über die eingereichten Anträge
Info
146/2016
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Info 146/2016
zustimmend zur Kenntnis.
TOP 9
Zweckverband Region Aachen - Entwicklungsperspektiven
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
06.06.2016
Um sich seitens des Kreises Euskirchen positionieren zu können,
wird eine interfraktionelle Projektgruppe eingerichtet.
In diesem Zusammenhang teilt Herr Poth mit, dass er es nicht für
sinnvoll erachtet, dass der Zweckverband Aachen – wie von
einigen Mitgliedern gefordert – die Schulträgerschaft der
Förderschulen und der Berufskollegs der dem Zweckverband
angehörigen Mitglieder übernimmt. Erfahrungen haben gezeigt,
dass schon eine enge Zusammenarbeit der Berufskollegs des
Kreises Euskirchen mit den Berufskollegs der Städteregion
Aachen keine Vorteile bringt.
Die Info 152/2016 wird zur Kenntnis genommen.
TOP 10
Informationen der Verwaltung -Mündl. BerichtSeitens der Verwaltung liegen keine Informationen vor.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
Info
152/2016
Z1
-7-
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Markus Ramers
Vorsitzender
Gesehen:
gez.
i.V. Poth
Landrat
gez. Recher
Schriftführer(in)