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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
28.08.15, 17:08
Aktualisiert
28.08.15, 17:08
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 28.08.2015 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 23.06.2015 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 13. Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch Vorlagennummer: 70/2015 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 70/2015, Abwägungstabelle) entsprechend § 1 (7) Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“, mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Einstimmig, 0 Enthaltungen