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Beschlusstext (Leitentscheidungen und Feststellung der Budgets für die Haushaltsjahre 2015/2016)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
96 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
28.08.15, 17:08
Aktualisiert
28.08.15, 17:08
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Stadt Wesseling Wesseling, den 28.08.2015 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 23.06.2015 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7.2. Leitentscheidungen und Feststellung der Budgets für die Haushaltsjahre 2015/2016 Anschließend wird über die Leitentscheidungen zur Haushaltswirtschaft abgestimmt. Nach den Beratungen im Hauptausschuss und unter Einbeziehung der von der Verwaltung vorgelegten Veränderungsnachweise 1 und 2 sowie der zuvor gefassten Beschlüsse wird beschlossen: Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2015/2016 und die Ausrichtung des finanzpolitischen Kurses der Stadt in den Folgejahren werden folgende Leitentscheidungen getroffen: A I. Wegen der in den vergangenen Haushaltsjahren erwirtschafteten Fehlbeträge und der für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 und für die Jahre 2017 bis 2019 prognostizierten Fehlbedarfe ist die Stadt kraft Gesetzes (§ 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW) verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Das HSK dient nach dem in § 76 Abs. 2 GO NRW festgelegten Ziel, „im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen“. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Das mit dem Haushalt 2014 vorgelegte HSK wurde durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.04.2014 genehmigt. Die Einhaltung der Vorgaben im genehmigten Haushaltssicherungskonzept, und insbesondere die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs im Jahr 2024 hat oberste Priorität. Der Prozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts wird deshalb zügig fortgesetzt. II. Die folgenden Entscheidungen stellen Beiträge dar, um das Konsolidierungsziel zu erreichen: 1. Haushaltsverbesserungen sind zur Reduzierung des strukturellen Defizits zu nutzen, soweit sie nicht zur Erfüllung von pflichtigen Ausgaben benötigt werden. 2. In die Haushaltssatzung soll eine allgemeine Stellenbesetzungssperre aufgenommen werden, nach der freie Stellen erst nach Ablauf von zwölf Monaten (wieder-)besetzt werden dürfen; über begründete Ausnahmen soll der Verwaltungsvorstand entscheiden. 3. Straßenbaumaßnahmen, wegen derer Beitragspflichten Dritter nach dem Baugesetzbuch oder nach dem Kommunalabgabengesetz entstehen, sollen erst durchgeführt werden, wenn mit der Verwaltung verbindlich die Realisierung der Beitragsforderungen vereinbart ist (Zielvereinbarung). III. Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets werden gebilligt, ebenso das Budget Allgemeine Finanzwirtschaft. B. I. Die Budgets werden um Mittel für Sondermaßnahmen der baulichen Unterhaltung und für Verbesserungen, die aus Gründen der Sicherheit, der Aufrechterhaltung des Betriebes, zur Substanzerhaltung oder zur Sicherung der Funktionsfähigkeit städtischer Liegenschaften notwendig sind, aufgestockt. (Anm.: Die Beträge wurden in die entsprechenden Budgets eingerechnet. Die Maßnahmen sind in der Anlage 1 (Anlage 7 der Niederschrift) dargestellt.) Insgesamt werden im Ergebnisplan 2015 Haushaltsmittel für Baumaßnahmen von zusammen und im Ergebnisplan 2016 von zusammen 2.257.600 € 3.339.500 €, 1.974.600 € 1.224.100 € für bauliche Investitionen im Finanzplan 2015 von und im Finanzplan 2016 von bereitgestellt. (Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind keine Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts erforderlich. Diese Investitionen werden aus den Abschreibungen finanziert.) II. Für weitere Sondermaßnahmen, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben erforderlich sind, werden die betreffenden Budgets um weitere Haushaltsmittel aufgestockt. Insoweit werden im Ergebnisplan 2015 und im Ergebnisplan 2016 zusätzlich bereitgestellt. Die Maßnahmen sind in der Anlage 2 a (Anlage 8 der Niederschrift) dargestellt. Die Anlage 2 b (Anlage 9 der Niederschrift) mit den investiven Sondermaßnahmen weist Überschüsse aus, und zwar für das Jahr 2015 von und für das Jahr 2016 von (Anm.:. Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind keine Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts erforderlich. Diese Investitionen werden aus den Abschreibungen finanziert.) 2.620.700 € 1.010.300 € 345.600 € 2.573.700 €. III. a) Aus den vorstehenden Leitentscheidungen ergibt sich für den Gesamtergebnisplan 2015 ein Fehlbedarf von und für den Gesamtergebnisplan 2016 ein Fehlbedarf von Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.06.2015 11.530.800 € Seite 2 Die Fehlbedarfe werden durch die Verringerung der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. 11.173.600 €. -Fachausschuss: Hauptausschussb) Der Gesamtfinanzplan 2015 beinhaltet investive Einzahlungen in Höhe von 2.519.200 € und investive Auszahlungen in Höhe von 3.857.300 €. Der Fehlbedarf in Höhe von wird aus dem Bestand an Finanzmitteln (Kassenbestand) gedeckt. 1.338.100 € Der Gesamtfinanzplan 2016 beinhaltet investive Einzahlungen in Höhe von 6.257.700 € und investive Auszahlungen in Höhe von 3.169.400 €. Er schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.088.300 € ab. -Fachausschuss: Hauptausschuss- 32 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.06.2015 Seite 3