Daten
Kommune
Wesseling
Größe
96 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
28.08.15, 17:08
Aktualisiert
28.08.15, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 28.08.2015
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 23.06.2015 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
7.2.
Leitentscheidungen und Feststellung der Budgets für die Haushaltsjahre
2015/2016
Anschließend wird über die Leitentscheidungen zur Haushaltswirtschaft abgestimmt.
Nach den Beratungen im Hauptausschuss und unter Einbeziehung der von der Verwaltung
vorgelegten Veränderungsnachweise 1 und 2 sowie der zuvor gefassten Beschlüsse wird
beschlossen:
Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2015/2016 und die Ausrichtung des finanzpolitischen Kurses der
Stadt in den Folgejahren werden folgende
Leitentscheidungen
getroffen:
A
I.
Wegen der in den vergangenen Haushaltsjahren erwirtschafteten Fehlbeträge und der für die Haushaltsjahre
2015 und 2016 und für die Jahre 2017 bis 2019 prognostizierten Fehlbedarfe ist die Stadt kraft Gesetzes (§
76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW) verpflichtet, ein
Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen.
Das HSK dient nach dem in § 76 Abs. 2 GO NRW festgelegten Ziel, „im Rahmen einer geordneten
Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen“. Es bedarf der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde.
Das mit dem Haushalt 2014 vorgelegte HSK wurde durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom
30.04.2014 genehmigt.
Die Einhaltung der Vorgaben im genehmigten Haushaltssicherungskonzept, und insbesondere die
Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs im Jahr 2024 hat oberste Priorität.
Der Prozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts wird deshalb zügig fortgesetzt.
II.
Die folgenden Entscheidungen stellen Beiträge dar, um das Konsolidierungsziel zu erreichen:
1.
Haushaltsverbesserungen sind zur Reduzierung des strukturellen Defizits zu nutzen, soweit sie nicht
zur Erfüllung von pflichtigen Ausgaben benötigt werden.
2.
In die Haushaltssatzung soll eine allgemeine Stellenbesetzungssperre aufgenommen werden, nach der
freie Stellen erst nach Ablauf von zwölf Monaten (wieder-)besetzt werden dürfen; über begründete
Ausnahmen soll der Verwaltungsvorstand entscheiden.
3.
Straßenbaumaßnahmen, wegen derer Beitragspflichten Dritter nach dem Baugesetzbuch oder nach dem
Kommunalabgabengesetz entstehen, sollen erst durchgeführt werden, wenn mit der Verwaltung
verbindlich die Realisierung der Beitragsforderungen vereinbart ist (Zielvereinbarung).
III.
Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets werden gebilligt, ebenso das Budget Allgemeine
Finanzwirtschaft.
B.
I.
Die Budgets werden um Mittel für Sondermaßnahmen der baulichen
Unterhaltung und für Verbesserungen, die aus Gründen der Sicherheit, der
Aufrechterhaltung des Betriebes, zur Substanzerhaltung oder zur Sicherung
der Funktionsfähigkeit städtischer Liegenschaften notwendig sind, aufgestockt.
(Anm.: Die Beträge wurden in die entsprechenden Budgets eingerechnet. Die
Maßnahmen sind in der Anlage 1 (Anlage 7 der Niederschrift) dargestellt.)
Insgesamt werden im Ergebnisplan 2015 Haushaltsmittel für Baumaßnahmen
von zusammen
und im Ergebnisplan 2016 von zusammen
2.257.600 €
3.339.500 €,
1.974.600 €
1.224.100 €
für bauliche Investitionen im Finanzplan 2015 von
und im Finanzplan 2016 von
bereitgestellt.
(Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind keine
Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts erforderlich. Diese
Investitionen werden aus den Abschreibungen finanziert.)
II.
Für weitere Sondermaßnahmen, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben
erforderlich sind, werden die betreffenden Budgets um weitere Haushaltsmittel
aufgestockt. Insoweit werden im Ergebnisplan 2015
und im Ergebnisplan 2016
zusätzlich bereitgestellt. Die Maßnahmen sind in der Anlage 2 a (Anlage 8 der
Niederschrift) dargestellt.
Die Anlage 2 b (Anlage 9 der Niederschrift) mit den investiven Sondermaßnahmen
weist Überschüsse aus, und zwar für das Jahr 2015 von
und für das Jahr 2016 von
(Anm.:. Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind keine
Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts erforderlich. Diese
Investitionen werden aus den Abschreibungen finanziert.)
2.620.700
€
1.010.300
€
345.600
€
2.573.700
€.
III.
a)
Aus den vorstehenden Leitentscheidungen ergibt sich für den
Gesamtergebnisplan 2015 ein Fehlbedarf von
und für den Gesamtergebnisplan 2016 ein Fehlbedarf von
Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.06.2015
11.530.800 €
Seite 2
Die Fehlbedarfe werden durch die Verringerung der Allgemeinen Rücklage
ausgeglichen.
11.173.600 €.
-Fachausschuss: Hauptausschussb)
Der Gesamtfinanzplan 2015 beinhaltet investive Einzahlungen in Höhe von
2.519.200 € und investive Auszahlungen in Höhe von 3.857.300 €.
Der Fehlbedarf in Höhe von
wird aus dem Bestand an Finanzmitteln (Kassenbestand) gedeckt.
1.338.100 €
Der Gesamtfinanzplan 2016 beinhaltet investive Einzahlungen in Höhe von
6.257.700 € und investive Auszahlungen in Höhe von 3.169.400 €.
Er schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.088.300 € ab.
-Fachausschuss: Hauptausschuss-
32 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.06.2015
Seite 3