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Beschlusstext (Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
28.08.15, 17:08
Aktualisiert
28.08.15, 17:08
Beschlusstext (Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 28.08.2015 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 23.06.2015 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 12. Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit Vorlagennummer: 77/2015 1. Ergänzung Auf Empfehlung des Integrationsrates wird beschlossen: Der Rat der Stadt Wesseling bittet die Verfassungskommission des Landtages, bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen. Gleichzeitig werden der Bürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt gebeten, sich landesweit in allen relevanten Gremien für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen. NachnameVornameAbstimmungAdamKarinNicht anwesendAugeStephanNeinBachJürgenNeinBobowkMonikaNicht anwesendBöhnerGeorgNeinDanielRalfNeinDobbersteinDanielaNeinEngels-BremerMartinaNicht anwesendEngels-WelterMonikaNeinFlinkPetraNeinFlorinTanjaJaGiesen-PätzSusann