Daten
Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
28.08.15, 17:08
Aktualisiert
28.08.15, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 28.08.2015
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 23.06.2015 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
12.
Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
Vorlagennummer: 77/2015 1. Ergänzung
Auf Empfehlung des Integrationsrates wird beschlossen:
Der Rat der Stadt Wesseling bittet die Verfassungskommission des Landtages, bei ihren Beratungen das
Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“
einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es
ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die
zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, das
aktive und passive Wahlrecht einzuräumen. Gleichzeitig werden der Bürgermeister und die Mitglieder des
Rates der Stadt gebeten, sich landesweit in allen relevanten Gremien für die Einführung des kommunalen
Wahlrechts einzusetzen.
NachnameVornameAbstimmungAdamKarinNicht
anwesendAugeStephanNeinBachJürgenNeinBobowkMonikaNicht
anwesendBöhnerGeorgNeinDanielRalfNeinDobbersteinDanielaNeinEngels-BremerMartinaNicht
anwesendEngels-WelterMonikaNeinFlinkPetraNeinFlorinTanjaJaGiesen-PätzSusann