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Beschlusstext (Besetzung von Schulleitungsstellen - Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
14.06.16, 12:02
Aktualisiert
14.06.16, 12:02
Beschlusstext (Besetzung von Schulleitungsstellen
- Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 07.06.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 7 Besetzung von Schulleitungsstellen - Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016 Die Mitglieder des Ausschusses kritisieren die Gesetzesänderung des Landes NRW, weil es eine erhebliche Beschneidung der Schulträgerrechte bedeutet. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung Der Kreistag beschließt: Die Ausübung des Vorschlagsrechts des Kreises Euskirchen als Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gem. § 61. Abs. 2 Schulgesetz NRW wird dem Ausschuss für Bildung und Inklusion übertragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen V 225/2016