Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
14.06.16, 12:02
Aktualisiert
14.06.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 07.06.2016
im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7
Besetzung von Schulleitungsstellen
- Verfahren zur Bestellung der Schulleiterin bzw. des
Schulleiters gem. § 61 Schulgesetz NRW ab 2016
Die Mitglieder des Ausschusses kritisieren die Gesetzesänderung
des Landes NRW, weil es eine erhebliche Beschneidung der
Schulträgerrechte bedeutet.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung
Der Kreistag beschließt:
Die Ausübung des Vorschlagsrechts des Kreises Euskirchen als
Schulträger für die Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gem. §
61. Abs. 2 Schulgesetz NRW wird dem Ausschuss für Bildung
und Inklusion übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
V 225/2016