Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
28.08.15, 17:08
Aktualisiert
28.08.15, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 28.08.2015
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 8. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 23.06.2015 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
10.1.
Satzung für das Jugendamt
Vorlagennummer: 65/2015 1. Ergänzung
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wird beschlossen:
2. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling
Aufgrund der §§ 69 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch
Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 21.01.2015, des § 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur
Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG KJHG - vom 12.12.1990 (GV NRW S.
664), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GV. NRW. S. 336), des § 9
Absätze 6 - 8 des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes vom 25.07.2011, in der geltenden Fassung, und
des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW - in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
03.02.2015 (GV:NRW. S. 208), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung vom 23.06.2015
folgende Satzung für das Jugendamt beschlossen:
Artikel 1
In § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling wird nach Buchstabe n)
angefügt:
„o) der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte“.
Der nachfolgende Satz wird wie folgt gefasst:
„Für die Mitglieder e) bis o) ist je eine persönliche Stellvertreterin / ein persönlicher Stellvertreter
zu bestellen oder zu wählen.“
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltungen