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Beschlusstext (Satzung für das Jugendamt)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
28.08.15, 17:08
Aktualisiert
28.08.15, 17:08
Beschlusstext (Satzung für das Jugendamt)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 28.08.2015 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 23.06.2015 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10.1. Satzung für das Jugendamt Vorlagennummer: 65/2015 1. Ergänzung Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wird beschlossen: 2. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling Aufgrund der §§ 69 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 21.01.2015, des § 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG KJHG - vom 12.12.1990 (GV NRW S. 664), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GV. NRW. S. 336), des § 9 Absätze 6 - 8 des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes vom 25.07.2011, in der geltenden Fassung, und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV:NRW. S. 208), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung vom 23.06.2015 folgende Satzung für das Jugendamt beschlossen: Artikel 1 In § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling wird nach Buchstabe n) angefügt: „o) der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte“. Der nachfolgende Satz wird wie folgt gefasst: „Für die Mitglieder e) bis o) ist je eine persönliche Stellvertreterin / ein persönlicher Stellvertreter zu bestellen oder zu wählen.“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltungen