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Beschlusstext (Lernmittelfreiheit - Anpassung an neue Regelungen in SGB II, SGB XII und AsylblG (Leistungen für Bildung und Teilhabe) hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 96 Abs. 3 S. 4 SchulG)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
07.12.2016
Erstellt
13.12.16, 11:44
Aktualisiert
13.12.16, 11:44
Beschlusstext (Lernmittelfreiheit - Anpassung an neue Regelungen in SGB II, SGB XII und AsylblG (Leistungen für Bildung und Teilhabe)
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 96 Abs. 3 S. 4 SchulG)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 07.12.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13 Lernmittelfreiheit - Anpassung an neue Regelungen in SGB V 278/2016 II, SGB XII und AsylblG (Leistungen für Bildung und Teilhabe) hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 96 Abs. 3 S. 4 SchulG Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die bisherige Befreiung von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II gemäß Kreistagsbeschluss vom 13.09.2006 V 23/2006 vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage (Übernahme des Eigenanteils aus den Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 4 SGB II) aufzuheben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig