Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
07.12.2016
Erstellt
13.12.16, 11:44
Aktualisiert
13.12.16, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 07.12.2016 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13
Lernmittelfreiheit - Anpassung an neue Regelungen in SGB
V 278/2016
II, SGB XII und AsylblG (Leistungen für Bildung und
Teilhabe)
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil
gem. § 96 Abs. 3 S. 4 SchulG
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die bisherige Befreiung von Empfängern
von Leistungen nach dem SGB II gemäß Kreistagsbeschluss vom
13.09.2006 V 23/2006 vor dem Hintergrund der geänderten
Rechtslage (Übernahme des Eigenanteils aus den Leistungen für
Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 4 SGB II) aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig