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Beschlusstext (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Personal- und Sachkosten einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
07.12.2016
Erstellt
13.12.16, 11:44
Aktualisiert
13.12.16, 11:44
Beschlusstext (Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales
hier: Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Personal- und Sachkosten einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 07.12.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 14 Zuschüsse des Kreises Euskirchen an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) im Bereich Soziales hier: Antrag des Frauen helfen Frauen e.V. auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Personal- und Sachkosten einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, a) dem Frauen helfen Frauen e.V. aufgrund des Antrages vom 25.10.2016 zur Einrichtung einer zusätzlichen Fachkraftstelle im Bereich „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ für die Jahre 2017 bis 2019 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000,- € zu gewähren. b) die mit Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016 beschlossene Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der integrierten Fachstelle „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ (V 220/2016) für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 (unter entsprechender Berücksichtigung der beschlossenen jährlichen Steigerung um 2,3%) auf die folgenden Jahresbeträge abzusenken und damit wie folgt zu korrigieren. Neben dem Zuschuss unter a) werden gewährt für die Jahre 2017: 52.265,68 € 2018: 55.606,48 € 2019: 59.024,11 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 270/2016