Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
07.12.2016
Erstellt
13.12.16, 11:44
Aktualisiert
13.12.16, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 07.12.2016 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 11
Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr
V 282/2016
2016
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) stellt
fest, dass die unmittelbare Partizipation der Kommunen zwar
einerseits zu begrüßen sei aber andererseits auch eine
Verbuchung im Kreishaushalt denkbar wäre, um den Kommunen
dann im Fall der Fälle eine entsprechende Sicherheit bieten zu
können.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
Sofern der Kreis Euskirchen aufgrund der IntegrationshilfenProblematik bis zum 31.12.2016 eine nicht zweckgebundene
Einzahlung durch den Landschaftsverband Rheinland erhält, wird
mit dieser Zahlung wie folgt verfahren: Der Betrag wird noch in
2016 an die Städte und Gemeinden einmalig und
außerplanmäßig ausgezahlt.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und
Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen
für das Haushaltsjahr 2016 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend
sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern
sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der
Umlagegrundlagen 2016 ergeben, führen diese zu nachträglichen
Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig