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Beschlusstext (66. Änderung des Flächennutzungsplans "Einzelhandel Berggeiststraße" Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/124 "Einzelhandel Berggeiststraße" Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 12 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
69 kB
Datum
16.03.2016
Erstellt
01.04.16, 13:01
Aktualisiert
01.04.16, 13:01
Beschlusstext (66. Änderung des Flächennutzungsplans "Einzelhandel Berggeiststraße"
Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/124 "Einzelhandel Berggeiststraße"
Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 12 Abs. 2 BauGB)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 31.03.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Mittwoch, den 16.03.2016 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. 66. Änderung des Flächennutzungsplans "Einzelhandel Berggeiststraße" Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/124 "Einzelhandel Berggeiststraße" Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 12 Abs. 2 BauGB Vorlagennummer: 25/2016 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt, das Verfahren zur 66. Änderung des Flächennutzungsplanes Wesseling für das Plangebiet „Einzelhandel Berggeiststraße“ gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 Baugesetzbuch einzuleiten. Einstimmig