Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen hier: Anfrage der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
22.11.2017
Erstellt
29.11.17, 12:05
Aktualisiert
29.11.17, 12:05
Beschlusstext (Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen
hier: Anfrage der UWV-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 22.11.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4.1 Unkontrollierter freier Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen F 38/2017 hier: Anfrage der UWV-Fraktion 1. Ergänzun g Zu den einzelnen Fragen der UWV-Fraktion wird nachfolgend Stellung genommen: Zu 1: Die Tierschutzvereine teilten in ihrem neuerlichen Antrag auf Erlass einer kreisweiten Katzenschutzverordnung mit, dass ihren Erkenntnissen nach der Anteil erkrankter wildlebender Katzen gestiegen ist. Die Abt. 39 verfügt über keine darüber hinaus gehenden Informationen, insbesondere nicht zur Anzahl unkastrierter Katzen. Zu 2: Da die Anzahl der gefangenen freilaufenden Katzen in den Kommunen auch aufgrund personeller Engpässe bei den Tierschutzvereinen schwanken, können hierzu keine Aussagen getroffen werden. Nach hiesiger Kenntnis ist kein kommunaler Schwerpunkt auszumachen. Zu 3: Mit dem Erlass einer solchen Verordnung wird ein Bewusstsein für diese Problemlage bei den Katzenhaltern geschaffen, die Überzeugungsarbeit der Tierschutzvereine erleichtert und aufgrund der zu erwartenden verminderten Geburtenrate der Gesundheitszustand der kreisweiten Katzenpopulation verbessert. Deshalb wird der Erlass einer solchen Verordnung seitens der Fachabteilung empfohlen (siehe Beschlussvorschlag). Zu 4: Da die geplante Katzenschutzverordnung die Katzenhalter in die Pflicht nimmt, ist nicht mit zusätzlichen Kosten für den Kreis zu rechnen.