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Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2017)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
06.02.17, 13:01
Aktualisiert
06.02.17, 13:01
Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 06.02.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 20.12.2016 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 16. Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2017 Vorlagennummer: 229/2016 Sodann wird beschlossen: Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen in 2017 monatlich einen Grundbetrag in folgender Höhe: - bis 2 Fraktionsmitglieder = 400,00 € - bis 5 Fraktionsmitglieder = 600,00 € - bis 20 Fraktionsmitglieder = 1.200,00 € Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten. Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 120,00 € ab dem dritten Fraktionsmitglied. Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von insgesamt 120,00 €. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2017; 2. Rate im Juli 2017). Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. 35 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen